|  |  Die DQHA, 
                die sich wie die EWHB als Zuchtverband der Rasse American Quarter 
                Horse in Deutschland versteht, sieht hingegen keinen Änderungsbedarf 
                in ihrer Praxis, "da eine einmalige Ablage der Marker ausreichend" 
                sei. Das aktuelle EU-Tierzuchtrecht habe sich nicht geändert, 
                eine mögliche Neufassung bzw. Überarbeitung sei im November 2021 
                geplant (siehe 
                hier). 
  Tatsache 
                ist jedoch, dass ein Schreiben vom 14. Dezember 2020 der Bay. 
                Landesanstalt fü Tierzucht an alle Pferdezuchtverbände, 
                neben dem ApHCG u.a. an die DQHA, darüber informiert, daß 
                von dem Ständigen Tierzuchtausschuss der EU-Kommission am 
                30. November 2020 beschlossen wurde, daß "im Teil A 
                der Tierzuchtbescheinigung für Samen im Feld 8. "Überprüfung 
                der Identität" unter Punkt 8.2 "Ergebnis" 
                das ausführliche Ergebnis aufgeführt werden muss.
 
   
 Alternativ wäre die Case Number (Untersuchungsnummer) nur 
                dann ausreichend, wenn damit ein Link angegeben wird, mit 
                Hilfe dessen ein Berechtigter das ausführliche Ergebnis abrufen 
                könne.
 
 Darüber hinaus informiert das LfL auch, dass die EU-Kommission 
                weitere Änderungen plane, so z.B., ab dem 01. November 2021 
                ein einheitliches Muster für Tierzuchtbescheinigungen, mit 
                dem auch die Erfassung der DNA-Marker in Datenbanken verbunden 
                sein wird.
 
 Andere Verbände informierten bereits Anfang Dezember 2020 
                über diese Änderungen:
 "Für Zuchttiere sind die DNA Marker auf der Tierzuchtbescheinigung 
                einzutragen. Für den nationalen Handel kann ggf. auch eine Kopie 
                des Laborprotokolls akzeptiert werden, wenn sichergestellt ist, 
                dass jederzeit die DNA Marker abgerufen werden können", heisst 
                es z.B. in einer Mitteilung der EMFTHA e.V (mehr 
                dazu hier).
 
 
 Dass die DQHA in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf sieht, könnte 
                allerdings für die Züchter von Fohlen aus künstlicher 
                Besamung zu ernsthaften Konsequenzen führen:
 Sollte die DQHA nicht bis zum 8. Febraur 2021 nachweisen können, 
                DNA-Marker in einer eigenen Datenbank zu hinterlegen, werden bereits 
                ausgestellte Equidenpässe wieder eingezogen.
 
 
   
 
 Während die DQHA behauptet, "gemäß dem gezeichneten 
                Data Share Agreement zwischen AQHA und DQHA den Zugriff auf die 
                DNA-Marker" zu haben, kommt das LfL bei seiner Prüfung 
                zu einem ganz anderen Ergebnis: Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle 
                am 2. November 2020 wurde festgestellt, daß der DQHA entgegen 
                dem Data Share Agreement "aktuell keine Daten zur Verfügung 
                gestellt werden", damit entspricht die derzeitige 
                Praxis der DQHA "weder den gesetzlichen Vorgaben noch dem 
                genehmigten Zuchtprogramm".
 
 
  
 
   
 Damit stehen Rechtsauffassung und Behauptungen der DQHA ("dieser 
                Nukleus der Rasse wird nicht beliebig an dritte Unternehmungen 
                weitergegeben") nicht nur diametral zu anderen Quarter Horse-Zuchtverbänden 
                wie der EWHB, die ein genehmigtes Zuchtprogramm für Quarter 
                Horses als Filialzuchtbuch betreiben, das die DQHA seit nunmehr 
                einem Jahr anstrebt, es steht auch vollkommen konträr zu 
                Prüfungsergebnissen der aufsichtsführenden Behörde, 
                deren Ultimatum für die Anerkennung der DQHA als Zuchtverband 
                am 14. Februar 2021 abläuft:
 
 
  . 
 
  
 
  
 
   
 Von einer "offenen, vertrauensvolle Zusammenarbeit für eine positive 
                Zukunft der DQHA gemeinsam mit (..) dem LfL" , von der der Verband 
                schon seit September 2020 spricht (mehr 
                dazu hier), scheint der Verband derzeit weiter denn je entfernt 
                zu sein, dabei ist die Behörde derzeit wichtiger denn je:
 
 Sollte der DQHA-Vorstand tatsächlich willens sein, die derzeit 
                nur bis September 2021 befristete Anerkennung als AQHA Affiliate 
                in eine dauerhafte Anerkennung durch die AQHA zu verlängern, muss 
                er sich wirksam von einem Ursprungszuchtbuch zu einem Filialzuchtbuch 
                wandeln - und dazu benötigt die DQHA zwingend die Anerkennung 
                von Satzung und Zuchtprogramm durch die Bayerische Landesanstalt 
                für Landwirtschaft (LfL). Auch ein Umzug ins benachbarte Hessen 
                hebt den o.g. Bescheid nicht einfach auf (mehr 
                dazu hier).
 
 Alle Entwürfe für Satzung und Zuchtprogramm, die den Mitgliedern 
                wahrscheinlich im April 2021 zur Abstimmung dazu vorgestellt werden 
                sollen, damit die DQHA endlich dem Wunsch der AQHA Rechnung tragen 
                und tatsächlich einen Antrag für das Filialzuchtbuch stellen kann, 
                benötigen dazu die gemeinsame Vorarbeit von Verband und Behörde, 
                damit der Zeitplan eingehalten werden kann.
 
 "Wir sind selbstverständlich bemüht, einen gemeinsamen Weg 
                mit der LFL zu finden, um die Fristen unter Wahrung der aktuellen 
                Rahmenbedingungen (Affiliate Vertrag, Zulassung als staatlich 
                anerkannter Zuchtverband) nicht zu gefährden".
 Kaum hilfreich dabei sein dürften die rechtlichen Maßnahmen des 
                DQHA-Vorstandes gegen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft 
                (LfL) und deren Mitarbeiter sein.
 
 
 
 Mehr dazu
 
 DQHA-Geschäftsstelle: 
                Vermieter und Regionalgruppen zeigen sich überrascht von Umzugsplänen 
                aus Aschaffenburg
 DQHA: 
                LfL-Prüfung stößt auf Unregelmäßigkeiten beim Futurity Cup 2020 
                in Alsfeld
 "Wissentlich 
                gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen": Das LfL droht der DQHA 
                mit der Aberkennung des Zuchtverbandsstatus
 Dexit: 
                Aufsichtsführende Behörde LfL weist die DQHA zur Veröffentlichung 
                der Prüfungsergebnisse an
 Western 
                Horse-Zucht: European Western Horse Breeders ist nun als Zuchtbuch 
                für alle Westernrassen anerkannt/ Equidenpässe und Zuchtschauen 
                in Kooperation mit der EWU
 Jetzt 
                wird´s ernst: DQHA-Disziplinarkommission prüft den Verbandsausschluß 
                des ehemaligen Vorstandes
 
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
 z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.
 Zum 
                wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 
   
                
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
 
 |