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Tierzuchtgesetz: Zuchtstuten können im Inland ohne Zuchtbescheinigung im Equidenpaß verkauft werden
 
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Equidenpass mit Zuchtbescheinigung für Zuchtstuten nicht zwingend erforderlich

Ein Rassepferd – also z. B. ein Quarter Horse mit einem Papier der American Quarter Horse Association (AQHA), ein Paint Horse mit einem Papier der American Paint Horse Association (APHA), ein Appaloosa Horse mit einem Papier des Appaloosa Horse Clubs (ApHC) kann im Sport, in der Freizeit und in der Zucht eingesetzt werden. Bei diesem Rassepferd muss der Pass noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten, der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten Zuchtverband ausgestellt wurde. Nur dem Zuchtverband ist es möglich, die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen, nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ zu bescheinigen. Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass.

Bislang wurde allerdings, meist von Verbandsseite, argumentiert, daß eine Veräußerung eines Zuchttieres ohne diese Zuchtbescheinigung eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die "empfindliche Bußgelder nach sich ziehen" würde (mehr dazu hier). Das ist nicht korrekt.

Im Inland müssen, laut Tierzuchtgesetz, weibliche Zuchttiere bei der Veräußerung im Inland " nicht von einer Zucht- oder Herkunftsbescheinigung begleitet sein, wenn der Abnehmer auf die Bescheinigung verzichtet hat". Im Klartext: Wer Stuten im Inland an einen Abnehmer verkauft, der auf die Zuchtbescheinigung verzichtet, handelt nicht ordnungswidrig.
Mehr dazu hier.



Mehr dazu
Mehr Pflichten für Pferdehalter: Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016

Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat, sollte sich zur Erstellung des Equidenpasses an den für die Rasse zuständigen Zuchtverband wenden.
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind dies:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-undspezialpferderassen.de

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de




Paint Horses

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de




Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com

Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Ursprungszuchtbuch und Filialzuchtbuch

Bereits in 1992 hat die EU festgelegt, dass Zuchtorganisationen/ Züchtervereinigungen/ Pferdezuchtverbände nur dann anerkannt werden, wenn die Beziehungen zwischen der Organisation oder Vereinigung, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse führt und den anderen Organisationen, die Zuchtbücher für dieselbe Rasse führen, angegeben werden. Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Rasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtorganisationen gemeinsam geführt (mehr dazu)
.
Filialzuchten sind Zuchtbücher, die sich an der Vorgabe des Ursprungszuchtbuches orientieren bzw staatlich kontrolliert die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches bei der Eintragung einhalten. Nur dann dürfen sie auch die Rassebezeichnung (z.B. American Quarter Horse) verwenden. Mittlerweile hat praktisch jede anerkannte Rasse ein Ursprungszuchtbuch.

Mehr dazu finden Sie auf wittelsbuerger.com hier


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kon­trollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.


Equidenpass und Transponder

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart.
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.

Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen, ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd eingetragen.

Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlacht­pferden und Impfungen festgehalten werden sowie Tests von an­zeigepflichtigen Erkrankungen (wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird (z. B. DQHA, PHCG, ApHCG).





Nützliche Informationen

ApHC Germany informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
DQHA informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
Viehverkehrsordnung: Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass



Quellen: DQHA, wittelsbuerger.com













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