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 Dr.agr. Dr.agr. habil.
 Ines von Butler-Wemken
 ist Expertin 
                für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum. Dorthin 
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                Bereits in 1992 hat die EU 
                festgelegt, dass Zuchtorganisationen/ Züchtervereinigungen/ 
                Pferdezuchtverbände nur dann anerkannt werden, wenn die Beziehungen 
                zwischen der Organisation oder Vereinigung, die das Zuchtbuch 
                über den Ursprung der Rasse führt und den anderen Organisationen, 
                die Zuchtbücher für dieselbe Rasse führen, angegeben 
                werden. Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Rasse wird 
                im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten 
                Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren 
                Zuchtorganisationen gemeinsam geführt. Die Züchtervereinigungen 
                geben zur Anerkennung also an, ob sie das Ursprungszuchtbuch oder 
                ein Filialzuchtbuch führen. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung, 
                also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen, wozu dann auch 
                die gegenseitige Anerkennung der Zuchtbucheintragungen und der 
                ausgestellten Zuchtbuchbescheinigungen zählt.  Nach den EU Vorgaben 
                soll die Organisation, die das Zuchtbuch über den Ursprung 
                einer Pferderasse führt, mindestens die folgenden Zucht-Grundsätze 
                aufstellen: - Aufzeichnung der 
                Abstammung und Vorgabe der erforderlichen AhnenreihenFür den Fall, dass 
              eine oder mehrere dieser Grundbedingungen nicht mit den nationalen 
              Rechtsvorschriften eines EU Staats übereinstimmen sollten, 
              müssen Ersatzregelungen für den Mitgliedsstaat vorgegeben 
              werden So kann es hier zukünftig auch notwendig werden, nationale 
              Rechtsvorgaben zur Kennzeichnung der Pferde zu beachten. Ist bereits 
              eine EU Zuchtorganisation mit dem „Ursprungszuchtbuch“ 
              für eine Pferderasse amtlich anerkannt, dann kann es kein weiteres 
              Ursprungszuchtbuch für dieselbe Rasse geben.- Zuchtziel mit Definition/ Festlegung der grundlegenden Zuchtziele
 - Kennzeichnung der Pferde
 - welche anderen Rassen zur Einkreuzung zugelassen sind
 - Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte, falls die Pferde 
                nach verschiedenen Kriterien eingetragen oder eingestuft werden.
 Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt damit 
                Rechte, aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung 
                und Zusatzarbeit. Sie wird die Grund-Bedingungen festlegen und 
                andere Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben 
                und ihre Änderungen informieren. Sie soll nach den Vorgaben 
                der EU Entscheidung „eng“ mit den Filialzuchtbüchern 
                zusammenarbeiten, insbesondere „um jeglichen Streitigkeiten 
                zuvorzukommen“. Alle anderen Züchtervereinigungen führen 
                dann sogenannte „Filialzuchtbücher“ und müssen 
                die Grundsätze des „Ursprungszuchtbuchs“ einhalten. 
                Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des „Ursprungszuchtbuches“ 
                haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. 
                Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer 
                Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation 
                uneingeschränkt anerkannt werden.  Rein zuchthistorisch gesehen sollte das „Ursprungszuchtbuch“ 
                auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse ihren 
                Ursprung hat. Liegt der Ursprung einer Rasse in einem Staat mit 
                einer Zuchtorganisation außerhalb der EU findet sich in 
                den Zuchtbuchordnungen eine Möglichkeit darin, die Zuchtvorgaben 
                als „Ursprungszuchtbuch“ anzunehmen bzw. in die Zuchtbuchordnung 
                zu übernehmen, und falls erforderlich, mit den Vorgaben des 
                hiesigen Gesetzgebers zu ergänzen. Dies trifft zum Beispiel 
                für die Zucht des Criollos, des Paso Peruano oder für 
                den Mangalarga Marchador zu, wo die Vorgaben aus Uruguay, Peru 
                bzw. Brasilien von EU Zuchtverbänden übernommen und 
                in der Zuchtbuchordnung, falls nötig mit den EU Vorgaben 
                und den Nationalen Vorgaben zur Leistungsprüfung ergänzt 
                werden. Bestehen bereits übergeordnete global arbeitende Zuchtorganisationen, 
                also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, wie zum 
                Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World 
                Arabian Horse Organisation“ so ist dies für das Mitspracherecht 
                der angeschlossenen Zuchtverbände also besonders günstig 
                anzusehen. Die Zuchtvorgaben einer solchen Weltzuchtvereinigung 
                werden dann von den Zuchtverbänden als „Ursprungszuchtbuch“ 
                anerkannt, im Idealfall auch vorab gemeinsam diskutiert und festgelegt. 
                Eine solche Weltzuchtorganisation erkennt damit zugleich die Zuchtarbeit 
                (Zuchtbücher und Zuchtbescheinigungen) aller angeschlossenen 
                Zuchtverbände an.  Will sich ein EU Zuchtverband nicht einem Ursprungszuchtbuch 
                anschließen, weil die Mitglieder zum Beispiel nicht mit 
                den Zuchtgrundsätzen des Ursprungszuchtbuchs einverstanden 
                ist, kann es zu einer Rasseneugründung kommen. Dies war in 
                den letzten zwei Jahrzehnten in der EU schon recht häufig 
                der Fall. So lässt das Ursprungszuchtbuch der Shetlandponys 
                in Großbritannien in seinem Zuchtprogramm zum Beispiel keine 
                Tigerschecken und keine im Sporttyp stehenden Ponys zu. Die FN 
                angeschlossenen Zuchtverbände führen daher schon seit 
                15 Jahren eigenständige Ursprungszuchtbücher mit zwei 
                neuen Rassenbezeichnungen, dem „Deutschen Part-Bred Shetland 
                Pony“ und dem „Deutschen Classic Pony“, wo solche 
                Shetlandponys dann auch zur Eintragung anerkannt werden. v.Butler-Wemken 
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
 z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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