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Filial- oder Ursprungszuchtbuch?: Das ist das Protokoll des Schlichtungstreffens am 27. Januar 2020 in Brüssel
 
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Bereits seit der AQHA Convention 2014 in News Orleans beschäftigt die Beanspruchung des Ursprungszuchtbuches für "American Quarter Horses" in Europa durch die DQHA die AQHA und ihre europäischen Töchter (mehr dazu hier). Nach Gesprächen des FEQHA-Präsidenten Dr. Dren Anfang 2017 traf sich am 11. Januar 2019 die AQHA mit Vertretern der DQHA und FEQHA, um mit der DQHA über die Aufgabe des Anspruches an das Ursprungszuchtbuchs zu sprechen, dass diese seit dem 17.05.2013 für sich vereinnahmt (mehr dazu hier).

Nach diesem Treffen 2019 schien es offensichtlich aus der Perspektive der AQHA keine Bewegung gegeben zu haben, weswegen sie im Sommer 2019 die Übermittlung der für die Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen notwendigen DNA-Marker einstellte und die Unterzeichnung eines neuen "Data Sharing Agreements" einforderte (mehr dazu hier).

Am 27. Januar 2020 trafen sich in Brüssel dann zu einem Schlichtungstermin der Vorstand der AQHA sowie der DQHA mit Dr. Alf-Eckbert Füssel von der Europäischen Kommission, Dr. Schneider vom Bundeslandwirtschaftsministerium und Frau Unterseher-Berdon von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Begleitet wurde das Treffen von zwei Mediatoren, dem ehemaligen AQHA-Präsidenten Johannes Orgeldinger sowie dem FEQHA-Präsidenten Andrew Dren.

In diesem Treffen, dessen Protokoll vom BMEL w!.com vorliegt, stellt Dr. Alf-Eckbert Füssel fest, dass "eine Einigung zwischen AQHA und DQHA am ehesten herbeigeführt werden könne", "wenn wenn die DQHA erkläre, ihr Zuchtprogramm sei ein Filialzuchtbuch und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellt".
Dieser Statuswechsel könne sogar dadurch begründet werden mit der im Jahr 2018 "erfolgten Listung der AQHA gemäß Artikel 34 der Tierzuchtverordnung".

Zudem läge es nun einzig und alleine an den Züchtern der DQHA, festzulegen, "ob

- entweder die gezüchtete Rasse das "American Quarter Horse“ ist, dann solle die DQHA ihr Zuchtprogramm entsprechend zu einem Filialzuchtbuch (FZB) ändern,
- oder sie eine neue Rasse züchten wollen. Dann könne der Status als UZB aufrechterhalten werden, aber es müsse auch die Rassebezeichnung geändert werden."

Protokolliert ist auch, dass der DQHA-Vorstand daraufhin zusagte, Anfang März "die Frage mit ihren Züchtern zu besprechen und sich für eine der o.g. Alternativen zu entscheiden".

Weiterhin diskutiert wurden Tierzuchtbescheinigungen im Zusammenhang mit den AQHA Certificates of Registration sowie die Vereinbarung zur Datenübermittlung zwischen DQHA und AQHA. "Die AQHA signalisierte zu den in Frage kommenden Punkten Bereitschaft zu einem Entgegenkommen", heisst es.

Das ist das gesamte Protokoll vom 27. Januar 2020



Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch ?

Die Bedeutung des Ursprungszuchtbuches, das in einem EU-Land oder in einem Drittstaat wie den USA geführt werden kann, ist nicht zu unterschätzen:
Der Zuchtverband, der das Ursprungszuchtbuch führt, legt die Zuchtgrundsätze dieser Rasse fest und beaufsichtigt und bewahrt sie-
das geschieht für Quarter Horses nach der Interpretation und dem Selbstbild der DQHA seit 2013 in Aschaffenburg, nicht in Amarillo (mehr dazu hier).

Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht.

Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden. Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU-Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zur Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Linearen Beschreibungen etc., falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind.

Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme: Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen, ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt.
Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.





Mehr dazu

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Good bye, Germany: Das sagen EU-Kommission und die europäischen AQHA-Tochterverbände über den "Dexit"
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Quarter Horse-Zucht: AQHA trifft sich mit der Europäischen Kommission / Ursprungszuchtbuch liegt in USA
Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch?




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