|  |  Daraufhin 
                richteten die Vertreter der 15 weiteren AQHA-Tochterverbände 
                in Europa an die DQHA den Appell, den "Antrag auf Erweiterung 
                des Geschäftsgebiets auf diverse selbständige Länder Europas zurück 
                zu ziehen" - erfolglos (siehe 
                hier). 
 Anfang 2017 fliegt  FEQHA-Präsident Dr. Dren im Auftrag dieser EU-Affiliates zu Gesprächen mit der AQHA nach Amarillo,  um eine Klärung der Frage des  Ursprungszuchtbuchs anzustreben. Ein Jahr später wird die 
AQHA  als ausländische Zuchtorganisation in die „Zootechnical Third Country List“ der EU eingetragen (mehr dazu hier), Anfang 2019 werden erste Gespräche zwischen AQHA, FEQHA,  DQHA und EU-Kommission in Brüssel dazu geführt w!.com vom 29.01.19). Auch ein Schlichtungstreffen Anfang 2020 bringt keinen Erfolg.
 
 "Die  AQHA hat dazu mehrmals auf höchster Ebene Gespräche mit den zuständigen EU Stellen in Brüssel und mit dem DQHA Vorstand geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden", schreibt Markus Müller dazu.
 
 "Da der DQHA Vorstand mit seiner Interpretation der EU Regelwerke darauf beharrte, Besitzer des Ursprungszuchtbuchs in Europa zu bleiben, sah sich AQHA veranlasst ihrem historischen und selbstverständlichen Anspruch mehr
 Druck zu verleihen."
 
 
 Das sagt die EU-Kommission
 
 Auf Anfrage erläutert Dr. Alf-Eckbert Füssel, stellvertretender Referatsleiter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der  Europäischen Kommission und selber Westernreiter, 
die Situation, wie er es bereits am 27. Januar 2020 den Vertretern der AQHA, DQHA und dem LfL gegenüber getan hat.
 
 "Bei Vorliegen zweier Ursprungszuchtbücher mit den entsprechenden Filialbüchern würde es sich  um unterschiedliche Rassen handeln",  erklärt Dr. Füssel,  "und jedes Zuchtbuch müsste festlegen, wieweit es Zuchttiere der jeweils andern Rasse anerkennt und einträgt.".
 
 Eine Lösung kann sein, wenn "um Anerkennung eines Zuchtprogrammes für ein Filialbuch  angesucht und damit  kein Anspruch auf das Ursprungzuchtbuch geltend gemacht wird", so Dr.  Füssel weiter.
 
 Seitens der EU-Kommission wurde nun die zuständige Zentralbehörde in Deutschland eingebunden, denn: 
"Es ist Aufgabe der Kommission zu überwachen, daß die Grundsätze der Verträge und der spezifischen Gesetzgebung , in diesem Fall des Tierzuchtrechts, von den Mitgliedstaaten eingehalten werden, insbesondere zum Schutz des Binnenmarktes.
 Im Beispielfall könnte es zu Marktstörungen kommen, wenn in einem Mitgliedstaat eine ausländische Zuchtstelle als Ursprungszuchtbuch anerkannt und kommuniziert wird, während  in einem anderen Mitgliedstaat für die selbe Rasse ein Ursprungszuchtbuch erstellt wird."
 
 
 Was sind nun die Optionen für die Zukunft?
 
 Basierend auf den Erläuterungen seitens der EU-Kommission sieht die AQHA nun diese zwei Möglichkeiten, so Markus Müller:
 
 A) “Reapply to the Bavarian competent authority as a daughter studbook of AQHA.”
 > Filialzuchtbuch für American Quarter Horses in Deutschland und gleichzeitig Aufgabe des Ursprungszuchtbuchs, damit Rückkehr in die AQHA-Familie.
 
 B) Reapply to the Bavarian competent authority as a mother studbook for a new breed named differently than the American Quarter Horse.
 > Ursprungszuchtbuch für ein German/ European Quarter Horse, nicht für ein American Quarter Horse, damit dauerhafter Ausschluß aus der AQHA
 
 Das heisst, die DQHA verzichtet entweder auf ihren Anspruch, Besitzer des Ursprungszuchtbuchs für "American Quarter Horses" zu sein in Europa und beantragt stattdessen das Tochter-/ Filialzuchtbuch unter dem AQHA-Ursprungszuchtbuch 
wie alle anderen nationalen Verbände (in Europa) auch,  oder sie zieht es weiter durch und muss dann  einen neuen Namen für die Pferde unter diesem deutschen Ursprungszuchtbuch definieren.
 
 Der Rasse Name American Quarter Horse wäre in dem Fall nicht erlaubt und diese Pferde würden auch keinerlei AQHA Rechte haben, wie Teilnahme an AQHA Shows, AQHA Punkte, etc., so Markus Müller weiter.
 
 Das ganze Statement von Markus Müller lesen Sie hier.
 
 
 FEQHA-Europameisterschaft: Lösung zur Startmöglichkeit aller deutschen Mitglieder
 
 Stellungnahme vom 17.2.2020 des Vorstandes derFederation of European Quarter Horse Association e.V.zur Teilnahme an  der European Championship of FEQHA e.V.in der Zeit vom 7.8.2020 – 16.8.2020:
 Alle Personen, die Mitglied in der DQHA e.V. sind und damit die Voraussetzung für eine Teilnahme erfüllen, sollen durch diese Stellungnahme  Planungssicherheit erhalten, dass sie in 2020 an der European Championship in Kreuth teilnehmen können.
 
 
 Zuvor zeigten sich die europäischen AQHA-Tochterverbände solidarisch mit den DQHA-Mitgliedern:
 Da ein Start auf der FEQHA-Europameisterschaft nur für Mitglieder eines anerkannten AQHA-Tochterverbandes möglich ist, bieten Luxemburg, Österreich und die Schweiz deutschen Reitern unbürokratische Unterstützung an.
 
 Solange die DQHA kein Tochterverband der AQHA   ist, ist es ihr auch nicht möglich, AQHA-Turniere zu veranstalten wie bspw. auf der Q-Serie, solange sie als selbst als Veranstalter fungiert.
 Auch Richter, wie sonst üblich, werden von der AQHA dann nicht mehr gestellt.
 
 Das könnte auch die  die DQHA-Regionalgruppen als "gebietsbezogene Untergliederungen der DQHA" ohne rechtliche Selbständigkeit betreffen, wenn sie selber Veranstalter von AQHA-Turnieren sind.
 Ihre Turniere laufe Gefahr, ebenfalls von der AQHA nicht mehr anerkannt zu werden.
 
 
 Die Dokumente
 
 Das Statement Of Intent, unterschrieben am 31.01.2020
Das Data Share Agreement der AQHA, zuletzt am 06.02.2020
 Der Data Share Agreement-Vorschlag dazu der DQHA
 Brief der AQHA an die DQHA zur Suspendierung
 Antrag 
                der europäischen AQHA-Tochterverbände an die AQHA
 
 
 Der Dexit in der Zeitreihe
 
 02 / 2013: Die DQHA-Mitglieder beschließen auf einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung das Ursprungszuchtbuch für "American Quarter Horses"
 
 05/ 2013: Die DQHA reicht den Antrag zur Führung für das Ursprungszuchtbuch für "American Quarter Horses"  ein
 
 04 / 2014: Der DQHA-Vorstand entscheidet sich für einen Europa-Expansionskurs (mehr dazu hier)
 15 europäische Affiliates verfassen nach der AQHA Convention (mehr dazu hier) daraufhin einen Antrag an die AQHA, um gegen die Ausweitung zu protestieren (mehr dazu hier)
 
 01 / 2017: FEQHA-Präsident Dr. Dren fliegt im Auftrag der EU-Affiliates zu Gesprächen mit der AQHA nach Amarillo,  zur Klärung der Frage des  Ursprungszuchtbuchs
 
 07 / 2018: Die AQHA ist als ausländische Zuchtorganisation in die „Zootechnical Third Country List“ der EU eingetragen (mehr dazu hier)
 
 01 / 2019: Erstes Treffen zwischen AQHA, FEQHA,  DQHA und EU-Kommission in Brüssel zur Klärung der Frage zu Ursprungszuchtbuch und Tochter-Stutbüchern (mehr dazu hier)
 
 07 / 2019: Die DQHA erhält keine DNA-Marker mehr seitens der AQHA
 
 08 / 2019: Die AQHA schickt das  Data Share Agreement, bis 10/ 2019 gehen Schriftwechsel dazu hin und her, die AQHA friert Gelder ein (s.o.)
 
 10 / 2019: Johannes Orgeldinger bietet sich als Vermittler zwischen DQHA und AQHA an und spricht mit den Vertretern der AQHA, Anna Morrison und Craig Huffhines
 
 12 / 2019: Ein zweites Treffen bei der EU-Kommission in Brüssel wird anberaumt
 
 01 / 2020: Zweites Treffen zwischen AQHA, FEQHA,  DQHA und EU-Kommission in Brüssel/ DQHA unterschreibt "Statement of Intent" (mehr dazu hier)
 
 02 / 2020: Die AQHA suspendiert die DQHA (mehr dazu hier) nach dem Fristablauf am 14.02.2020 per Brief (mehr dazu hier
 
 
 
 
 
 
   
 
 
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 DQHA-JHV: 
                Vorstand entscheidet für einen Europa-Expansionskurs
 
 
 
  
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
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                Bereich AQHA.
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