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DQHA, PHCG, ApHCG: Gebührenerhöhungen 2017 - die Zucht von Westernpferden in Deutschland wird teurer
 
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Mit dem PHCG hat nun auch der dritte Zuchtverband für Westernpferde eine Gebührenerhöhung bekannt gegeben, beim Paint Horse-Verband fällt diese allerdings im Vergleich sehr moderat aus (mehr dazu hier). Zuvor hatten bereits DQHA und ApHCG ihre Gebührenordnungen veröffentlicht.

Mit den Gebührenerhöhungen reagieren die Zuchtverbände der Ursprungszuchtbücher auf die neue Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 (mehr dazu hier), die aus veterinärmedizinischer Sicht die Lebensmittelsicherheit z.B. durch verbesserte Fälschungssicherung, bei Equiden verbessern soll. Während diese formalen Veränderungen, wie Seriennummern und Laminierung, für alle Zuchtverbände identisch sind, wurden die damit verbundenen Mehraufwendungen (Material, Zeit) von den Zuchtverbänden gebührenseitig sehr unterschiedlich interpretiert:


Während der PHCG die Preise um 10 EUR erhöht, beträgt der Mehraufwand bei der DQHA bereits 30 EUR. Der ApHCG hat die Preise sogar mehr als verdoppelt, von 45 auf 95 EUR.

Damit kostet ein Equidenpaß für das Westernpferd Paint Horse 50 EUR, der für das Westernpferd Appaloosa fast doppelt soviel, 95 EUR, bei identischen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Eine Zweitaustellung für ein Paint Horse kostet 70 EUR, bei der DQHA für ein Quarter Horse mehr als doppelt soviel, 150 EUR.

Die Aufwendungen für Equidenpässe, abgesehen von Besitzwechseln, sind zudem immer mit einer Mitgliedschaft verbunden.
Und auch hier punktet der PHCG mit einer Jahresgebühr von 75 EUR, ggfs. zzgl. der Western Horse in Höhe von 20 EUR.

Die wirtschaftlichen Effekte der Gebührenerhöhungen sind ebenso unterschiedlich: Während die DQHA mit rd. 1.300 Quarter Horse-Fohlen im Jahr auf rd. 39.000 EUR Mehreinnahmen hoffen kann, sind es beim PHCG bei knapp 500 Paint Horse-Fohlen rd. 5.000 EUR.

Tragen müssen diese Aufwendungen immer die Mitglieder der Zuchtverbände, die Züchter.
Insofern kann man die Preispolitik des Paint Horse Club Germany durchaus als aktives, züchterorientiertes Marketing für die Rasse Paint Horse in Deutschland betrachten.





Mehr dazu

Neue Equidenpässe: DQHA erhöht die Preise zur Zuchtsaison 2017 pauschal um 30 EUR
ApHCG: Appaloosa-Verband erhöht die Gebühren und wird teuerster Westernverband Deutschlands
Equidenpässe: Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung ab 2016
Nicht vergessen: Equidenpaß für Ihr Fohlen im ersten Lebensjahr beantragen/ alle Informationen und Quellen




Interessante Informationen

Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass? " etc. beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier.

Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)

Equidenpässe: Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung ab 2016

Fälschungssicherer: Der neue Pferdepass kommt/ Bisherige Pferdepässe bleiben weitgehend gültig


Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!

Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden soll.

Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.

Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.

Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Da­her müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.



Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.

Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.

Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen Überblick dazu finden Sie hier!

Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de





Paint Horses

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de




Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Wickengartenstr. 3, 35428 Langgöns (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com


Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.





Mehr dazu

Österreich: AQHA Austria stellt Equidenpässe für Nicht-Mitglieder zum Preis von 45 EUR aus
Mehr Pflichten für Pferdehalter: Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016
Fälschungssichere Pferdepässe: EU-weit strengere Regeln gegen Missbrauch ab dem 1. Januar 2016
FN-Jahrestagungen 2015 in Fulda: FN und Zuchtverbände dürfen weiterhin Equidenpässe ausstellen/ Gesundheitsdatenbank startet/ Pintos dürfen Western-Leistungsprüfung ablegen

Alle Informationen zu Equidenpässe und den ausgebenden Stellen in Deutschland finden Sie hier!





Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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