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Seit einem Jahr gilt die neue Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262), die vor allem die Fälschungssicherheit der Equidenpässe verbessern soll. Notwendig wurde das durch die Betrugsfälle, die im Rahmen der Pferdefleisch-Affäre 2013 aufgedeckt wurden. Damals wurden Pferde, die mit bestimmten Arzneimitteln behandelt worden waren, illegal wieder in die Lebensmittelkette eingeführt, obwohl sie vorher von der Schlachtung für den menschlichen Verzehr ausgenommen worden waren.

Seit dem 1. Juli 2016 müssen für neu zu kennzeichnende Pferde diese neuen Pässe ausgegeben werden, die aus Gründen der Fälschungssicherheit mit Laminierung bzw. Sicherheitspapier versehen sind, die Pässe, die davor ausgestrellt wurden, behalten aber ihre Gültigkeit (mehr dazu hier).

Mit der neuen Durchführungsverordnung gilt auch, daß Fohlen innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt und in jedem Fall vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebs identifiziert werden müssen.



Sollte ein Equide den Geburtsbetrieb vor Ablauf der 12 Monate nach der Geburt endgültig verlassen, muss das Tier vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes mit Transponder und Pass identifiziert sein, der Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses sollte also idealerweise vier (4) Wochen vor dem Ablauf der Frist eingereicht worden sein.

Pferde, für die ein Deckschein vorliegt und deren Abstammung zweifelsfrei überprüft worden ist, aber für die erst nach 12 Monaten nach der Geburt ein Pass erstellt werden kann, können nicht mehr als Schlachtpferde deklariert werden und erhalten anstelle eines Original-Equidenpasses ein Duplikat. Geht der Original-Equidenpass verloren und die Identität des Pferdes kann eindeutig nachvollzogen werden, z.B. über den Transponder, wird ebenfalls ein Duplikat ausgestellt und das Pferd nicht mehr zur Schlachtung zugelassen.

Für Pferde, die einen Ersatzpass (grünen Pass) erhalten haben, aber in die Kategorie der registrierten Equiden hinaufgestuft werden, d.h. Pferde, die in einem Zuchtbuch eingetragen oder registriert sind oder eingetragen werden können und die Abstammung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, kann ggf. ein neues Identifizierungsdokument ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Deckschein vorliegt und beide Eltern im Zuchtbuch eingetragen waren.

Für die Beantragung eines Equidenpass mit Zuchtbescheinigung ist zudem die abgeschlossene Eintragung bei den Ursprungsverbänden in den USA, also AQHA, APHA und ApHC, zwingend Voraussetzung. Daher ist es ratsam, die US-Papiere so früh wie möglich nach der Geburt des Fohlens zu beantragen.

Die genauen Anforderungen im Wortlaut hat das Rheinische Pferdestammbuch e.V. mit Sitz in Mönchengladbach veröffentlicht, das hier öffentlich einsehbar ist: Schreiben des Landwirtschaftsministeriums vom 29.08.2016.
Den Wortlaut der EU-.Durchführungsverordnung finden Sie hier.


Interessante Informationen

Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass? " etc. beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier.

Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)

Equidenpässe: Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung ab 2016

Fälschungssicherer: Der neue Pferdepass kommt/ Bisherige Pferdepässe bleiben weitgehend gültig


Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!

Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden soll.

Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.

Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.

Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Da­her müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.



Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.

Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.

Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen Überblick dazu finden Sie hier!

Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de





Paint Horses

Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de




Appaloosa

Appaloosa Horse Club Germany e. V., Wickengartenstr. 3, 35428 Langgöns (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com


Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach (Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de

Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf (Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de

Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de

Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr. 20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de

Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.





Mehr dazu

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FN-Jahrestagungen 2015 in Fulda: FN und Zuchtverbände dürfen weiterhin Equidenpässe ausstellen/ Gesundheitsdatenbank startet/ Pintos dürfen Western-Leistungsprüfung ablegen

Alle Informationen zu Equidenpässe und den ausgebenden Stellen in Deutschland finden Sie hier!



Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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