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Begleittätigkeit oder "gewerblicher“ Transporteur?:
Neue Vorschriften für den Pferdetransport ab dem 1. Juli 2026
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Warendorf (fn-press). Ab dem 1. Juli verschärft die Europäische Union die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport – mit spürbaren Folgen auch für nicht-gewerbliche Pferdetransporte. Was ursprünglich zur Regulierung des gewerblichen Güterverkehrs gedacht war, kann auch Freizeitsportler und Züchter treffen. In einem Brief hat sich sich Pferdesport Deutschland daher an das Bundesverkehrsministerium gewandt und warnt darin vor wachsender Bürokratie und rechtlicher Unsicherheit und fordert praxisnahe Sonderregelungen.

Mal eben nach Österreich aufs Turnier, zum Ausreiten in die Niederlande oder zur Hengststation nach Belgien: Bei solchen grenzüberschreitenden Fahrten ist ab 1. Juli Vorsicht geboten.

Wer beispielsweise auf seinem Pferdetransporter ein fremdes Pferd mitnimmt, gilt schnell als „gewerblicher“ Transporteur, auch wenn keinerlei Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Laut EU-Recht müssen ab 1. Juli auch leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen (bisher ab mehr als 3,5 Tonnen) einen Fahrtenschreiber besitzen, um Lenk- und Ruhepausen kontrollieren zu können.

Dies gilt zwar nur für die gewerbliche Güterbeförderung, doch fällt es beim Pferdesport bekanntermaßen schwer, die Nicht-Gewerblichkeit der Fahrt nachzuweisen. „Die Regelung wurde primär geschaffen, um Missstände im gewerblichen Güterverkehr zu adressieren – wie etwa bei Paketdiensten – und ist sicherlich gut gemeint. Damit lassen sich Pferdetransporte aber nicht vergleichen“, kritisiert Vorstandsmitglied Dr. Klaus Miesner die neue EU-Regel. „Der Pferdesport wird zu Unrecht in eine Regulierungssystematik gezwungen, die auf völlig andere Marktakteure abzielt.“




Miesner macht deutlich, dass es sich beim größten Teil der Pferdetransporte nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handele. „In der Regel sind solche Fahrten eine ‚Begleittätigkeit‘ zur Ausübung des Sports als Hobby“, so Miesner. Dabei sei es das oberste Anliegen jedes Pferdebesitzers, sein Pferd – ob Sport-, Zucht- oder Freizeitpferd – in bester Verfassung an den Bestimmungsort zu bringen. „Lenk- und Pausenzeiten werden daher ganz selbstverständlich und unbürokratisch an das Wohl der Pferde und damit auch der Fahrer angepasst.“


Pferdesport Deutschland fordert rechtssichere Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Pferdetransporten

Pferdesport Deutschland fordert daher von der Politik, zwischen gewerblichem Gütertransport und nicht-gewerblichem Pferdetransport zu unterscheiden. „Eine differenzierte Unterscheidung ist überfällig, um für alle Rechtssicherheit zu schaffen“, so Dr. Miesner. „Sollte eine Anpassung oder Neuauslegung der Regelungen nicht möglich sein, schlagen wir die Einführung einer Bescheinigung über die Nichtgewerblichkeit von Pferdetransporten vor.“

Eine solche Bescheinigung wäre auch ein geeignetes Mittel, um gegenüber Kontrollbehörden Rechtssicherheit zu haben. Denn laut Aussage externer Experten, mit denen Pferdesport Deutschland im Austausch steht, drohen bei einem Verstoß nicht nur hohe Geldstrafen, die Fahrzeuge können sogar stillgelegt werden, wenn nicht vor Ort bezahlt wird.


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Quelle FN
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