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Warendorf (fn-press).
Ab dem 1. Juli verschärft die Europäische Union die Vorschriften
für den grenzüberschreitenden Transport – mit spürbaren Folgen
auch für nicht-gewerbliche Pferdetransporte. Was ursprünglich
zur Regulierung des gewerblichen Güterverkehrs gedacht war, kann
auch Freizeitsportler und Züchter treffen. In einem Brief hat
sich sich Pferdesport Deutschland daher an das Bundesverkehrsministerium
gewandt und warnt darin vor wachsender Bürokratie und rechtlicher
Unsicherheit und fordert praxisnahe Sonderregelungen.
Mal eben nach
Österreich aufs Turnier, zum Ausreiten in die Niederlande oder
zur Hengststation nach Belgien: Bei solchen grenzüberschreitenden
Fahrten ist ab 1. Juli Vorsicht geboten.
Wer beispielsweise auf seinem Pferdetransporter ein fremdes Pferd
mitnimmt, gilt schnell als „gewerblicher“ Transporteur, auch wenn
keinerlei Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Laut EU-Recht müssen ab 1. Juli auch leichte Nutzfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen (bisher
ab mehr als 3,5 Tonnen) einen Fahrtenschreiber besitzen,
um Lenk- und Ruhepausen kontrollieren zu können.
Dies gilt zwar nur für die gewerbliche Güterbeförderung, doch
fällt es beim Pferdesport bekanntermaßen schwer, die Nicht-Gewerblichkeit
der Fahrt nachzuweisen. „Die Regelung wurde primär geschaffen,
um Missstände im gewerblichen Güterverkehr zu adressieren – wie
etwa bei Paketdiensten – und ist sicherlich gut gemeint. Damit
lassen sich Pferdetransporte aber nicht vergleichen“, kritisiert
Vorstandsmitglied Dr. Klaus Miesner die neue EU-Regel. „Der Pferdesport
wird zu Unrecht in eine Regulierungssystematik gezwungen, die
auf völlig andere Marktakteure abzielt.“

Miesner macht deutlich, dass es sich beim größten Teil der Pferdetransporte
nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handele. „In der Regel sind
solche Fahrten eine ‚Begleittätigkeit‘ zur Ausübung des Sports
als Hobby“, so Miesner. Dabei sei es das oberste Anliegen jedes
Pferdebesitzers, sein Pferd – ob Sport-, Zucht- oder Freizeitpferd
– in bester Verfassung an den Bestimmungsort zu bringen. „Lenk-
und Pausenzeiten werden daher ganz selbstverständlich und unbürokratisch
an das Wohl der Pferde und damit auch der Fahrer angepasst.“
Pferdesport Deutschland fordert rechtssichere Unterscheidung
zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Pferdetransporten
Pferdesport Deutschland fordert daher von der Politik, zwischen
gewerblichem Gütertransport und nicht-gewerblichem Pferdetransport
zu unterscheiden. „Eine differenzierte Unterscheidung ist überfällig,
um für alle Rechtssicherheit zu schaffen“, so Dr. Miesner. „Sollte
eine Anpassung oder Neuauslegung der Regelungen nicht möglich
sein, schlagen wir die Einführung einer Bescheinigung über die
Nichtgewerblichkeit von Pferdetransporten vor.“
Eine solche Bescheinigung wäre auch ein geeignetes Mittel, um
gegenüber Kontrollbehörden Rechtssicherheit zu haben. Denn laut
Aussage externer Experten, mit denen Pferdesport Deutschland
im Austausch steht, drohen bei einem Verstoß nicht nur hohe
Geldstrafen, die Fahrzeuge können sogar stillgelegt werden,
wenn nicht vor Ort bezahlt wird.
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