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                Königslutter am Elm im Landkreis Helmstedt wurde am 29.09.2020 
                der Ausbruch des West-Nil-Fiebers bei einem Pferd amtlich festgestellt. 
                Das betroffene Pferd ist bereits von den anderen Tieren des Bestandes 
                separiert und die weiteren getesteten Tiere waren unauffällig. 
                Es wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. 
 Das West-Nil-Fieber wird durch das West-Nil-Virus (WNV) ausgelöst. 
                Vor allem Vögel und Pferde können sich infizieren, aber auch der 
                Mensch. Bisher lagen die Schwerpunkte der Fälle v. a. in Sachsen, 
                Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Mit dem jetzt amtlich bestätigten 
                Fall ist das Virus erstmals in Niedersachsen bei einem Pferd nachgewiesen 
                worden.
 
 Die Übertragung des Virus erfolgt ausschließlich durch blutsaugende 
                Mücken. Im natürlichen Wirtskreislauf wird es zwischen Vögeln 
                und Stechmücken übertragen. Menschen und Pferde können ebenfalls 
                mit dem WNV infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen 
                nicht weiter übertragen werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde 
                als sogenannte Fehlwirte. Es handelt sich somit um eine Einzeltiererkrankung.
 
 
   
 WNV-Infektionen bei Vögeln und Pferden zählen in Deutschland zu 
                den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Neben dieser Anzeigepflicht 
                sind bislang keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen vorgeschrieben.
 
 Mehrheitlich bleiben die Infektionen symptomlos. In einzelnen 
                Fällen kommt es zu starken neurologischen Symptomen wie Stolpern, 
                Nachhandlähmungen, Muskelzittern oder auch Schwäche. In sehr seltenen 
                Fällen kann die Infektion tödlich verlaufen.
 
 In der aktuellen Impfempfehlung der ständigen Impfkommission Veterinärmedizin 
                (StIKoVet) am Friedrich-Loeffler-Institut wird die Impfempfehlung 
                für Pferde für das Jahr 2020 wiederholt. Pferde aus den betroffenen 
                Regionen sowie Pferde, die in diese Regionen reisen (Turniere) 
                oder in angrenzenden Regionen stehen sollten bereits im Frühjahr, 
                vor Beginn der Mückensaison geimpft werden.
 
 Da das Virus über Mücken übertragen wird, steht der Schutz vor 
                Mücken im Vordergrund. Durch das Abdecken offener Wasserbehälter 
                wie z. B. Regentonnen etc. kann die Vermehrung der Mücken reduziert 
                werden. Auf Weiden und Paddocks sollte das Wasser täglich gewechselt 
                werden, um gegebenenfalls eine Vermehrung infizierter Stechmücken 
                zu verhindern. Der Schutz vor Mückenstichen in betroffenen Gebieten 
                kann einer Übertragung der West-Nil-Viren vorbeugen. Die Anwendung 
                von Mitteln, die Insekten vom Pferd fernhalten (Repellentien) 
                ist empfehlenswert.
 
 
 
 
 
 
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