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Abweichende Impfintervalle: Turnierreiter müssen ab dieser Saison verstärkt auf gültigen Influenza-Impfschutz achten
 
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Die Erste Westernreiter Union (EWU) hat auf der Herbsttagung 2023 beschlossen, die vorgeschriebenen Intervalle für die Influenza-Auffrischungsimpfung für EWU-Turnierpferde ab dieser Saison zu verlängern, von bisher sechs (6) Monaten + 21 Tage Karenzzeit auf nunmehr neun (9) Monate + 21 Tage Karenzzeit (siehe hier) vor der Turnierteilnahme. Die NCHA of Germany ist ebenfalls diesem Impfintervall gefolgt (siehe hier).

Mit diesem Sonderweg weichen beide Verbände erstmals von der gültigen Leitlinie zur Impfung von Pferden der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) sowie der Influenza-Impfpflicht für Turnierpferde der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie der Fédération Equestre Internationale (FEI) ab, die für Turnierpferde Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen vorschreiben (siehe hier).

Andere Westernverbände wie die DQHA (siehe hier) oder die NRHA Germany (siehe hier) sehen weiterhin einen Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen für Turnierpferde vor, auch bei anderen Turnieren und Messen wie z.B. EQUITANA oder AMERICANA darf die Influenzaimpfung nicht älter als sechs Monate sein.

 


Bild: FN

Impfungen gegen Influenza für Turnierpferde

Die Grundimmunisierung gegen Influenza für Turnierpferde besteht aus drei Impfungen: Nach der ersten Impfung muss die zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage erfolgen, die dritte Impfung muss maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung erfolgen. Danach folgen die Auffrischungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen.

Alle Pferde, die bisher nicht gegen Influenza geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Influenzaviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.


Risiko von zusätzlichen Grundimmunisierungen steigt

Konkret heisst das für Turnierreiter im Westernsport, daß sie ab dieser Saison vermehrt auf die gültigen Turnierbestimmungen in der Ausschreibung achten müssen, um für das jeweilige Turnier nicht aufgrund abweichendem Impfrhythmus eine erneute, zusätzliche Grundimmunsierung innerhalb der notwendigen Fristen vorweisen zu müssen.

Beispiel: Ein Pferd, das Mitte Dezember 2023 die letzte Influenza-Auffrischungsimpfung erhalten hat, weist für die Teilnahme an der EWU German Open Anfang September 2024 den notwendigen Impfschutz auf (neun Monate + 21 Tage Karenzzeit).

Für eine Teilnahme an der DQHA Nordfuturity 2024 ein Wochenende zuvor läuft der Impfschutz aber bereits im Juni 2024 ab, womit also die gewohnte Wiederholungsimpfung nach sechs Monaten notwendig ist. Verpasst man diese, muss das Pferd erneut mit drei Impfungen grundimmunisiert werden (siehe oben).

Für viele Turnierreiter wird also durch die Änderung der Impfvorschriften bei der EWU und NCHAoG nicht viel am bisherigen Sechs-Monats-Rythmus ändern, wenn sie an anderen Veranstaltungen ausserhalb der EWU/NCHAoG teilnehmen wollen.

Das Risiko einer erneuten Grundimmunisierung hingegen bedeutet nicht nur zusätzlichen finanziellen Aufwand, sondern zudem eine erhöhte gesundheitliches Belastung des Pferdes.


Equine Influenza

Die Influenza (Pferdegrippe) ist eine Virus-Erkrankung des gesamten Atmungsapparates. Sie ist hoch ansteckend und gefährdet ganze Bestände vor allem nicht oder nicht korrekt geimpfter Pferde. Die Symptome sind starker Husten, hohes Fieber, Nasenausfluss und geschwollene Lymphknoten. Im Extremfall führt die Influenza zu chronischem Husten und bleibenden Schäden der Lunge. Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Alljährlich erkranken Pferde auf Grund einer Infektion mit diesen Viren, es erkranken jährlich sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Pferde. Die Schwere des Verlaufs hängt dabei oft vom Impfstatus der Tiere ab.

Die Influenzaviren besitzen die Fähigkeit, ihre immunogenen Eigenschaften von Zeit zu Zeit zu verändern. Daher werden die in den Impfstoffen enthaltenen Virenstämme regelmäßig mit den Virenstämmen abgeglichen, die im Feld zu Infektionen führen, damit die Impfstoffe gegebenenfalls angepasst werden können. Zurzeit ist in Deutschland ein Impfstoff verfügbar, der beide aktuell von der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) empfohlenen Influenza-Stämme enthält. Mehr dazu hier.


Mehr zum Thema Impfungen beim Pferd finden Sie hier.



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