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Was stimmt nun? (Teil 2): DQHA-Satzungsvorschlag ignoriert den Mitgliederbeschluß zum Stimmrecht vom 1. August 2020
 
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In weniger als zwei Wochen findet die DQHA-Jahreshauptversammlung am 24. April 2021 (mehr dazu hier) statt, auf der der amtierende DQHA-Vorstand u.a. über eine neue Satzung und Zuchtprogramm entscheiden lassen will, die den Verband nach 45 Jahren radikal umbauen sollen (siehe hier).

Eines der Themen ist, "ob in der neuen Satzung die Mitglieder in ihrem Mitspracherecht eingeschränkt werden"

Der amtierende DQHA-Vorstand sagt dazu:
"Das ist nicht der Fall! Die Stimmrechte wurden 1:1 aus der alten Satzung übernommen. Die Mitglieder wählen ihre Regionalgruppensprecher, die sie im Vorstand vertreten. Alle Satzungsänderungen werden in der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgestellt.
Damit sind alle die Satzung betreffenden Belange nach wie vor über die JHV mitbestimmungspflichtig - entgegen anderslautender Informationen im Netz." (siehe hier)

Was stimmt nun?

In der Satzung, die der amtierende DQHA-Vorstand gerne von den Mitgliedern abgestimmt haben möchte (siehe hier), steht:



Damit wird deutlich, daß nicht die Mitglieder den Regionalgruppensprecher wählen, der sie im Vorstand vertritt, sondern dieser vom Regionalgruppenkomitee bestimmt wird.
Nur §10.2 erwähnt die Übergangsregelung mit der Wahl des Regionalgruppensprechers durch die Mitglieder - entgegen zwei anderen Paragraphen in derselben Satzung. Die Konfusion ist also vorprogrammiert.

Leider reagiert der amtierende DQHA-Vorstand nicht auf die Kritik der DQHA-Regionalgruppen, die entgegen der Aussagen "massive Einschränkungen der Mitgliedsrechte" beanstanden, die mit der vorgestellten Satzung einhergehen.
Die DQHA-Nord spricht von einer "entkernten Satzung", die zu einem nicht mehr "gemeinsam gestalteten Verein" führe (mehr dazu hier).
Die DQHA-NRW sieht damit ein "kreatives und selbstständiges Handeln auf Regionalgruppenebene fast unmöglich" und befürchtet, dass die geplante Zentralisierung die "Entscheidungskraft der Mitglieder in jeglichen Bereichen" reduzieren werde (mehr dazu hier).

Konkret wird bemängelt, dass in einem "Ermächtigungsparagraphen" A.9 der neuen Satzung der DQHA-Vorstand in Zukunft ohne die Mitgliederversammlung z.B. das Zuchtprogramm, die Zuchtrichterordnung, die Ordnung für Futuritys oder die Disziplinarordnung bestimmen will.




Auch auf ihre Ausschüsse haben die DQHA-Mitglieder, wenn sie am 24. April 2021 für diese Satzung und das Zuchtprogamm stimmen, keinen Einfluß mehr. Diese werden dann ausschließlich von den Obmännern bestimmt:
"Die Mitglieder der Ausschüsse werden (...) durch den jeweilig gewählten Obmann berufen bzw. abberufen. (A10.3)", lediglich der Obmann wird von den Mitgliedern gewählt.




Es stimmt, daß die "Stimmrechte 1:1 aus der alten Satzung übernommen" wurden, allerdings nicht in Bezug auf das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder in ihrem Verband, sondern hinsichtlich der Übertragung des Stimmrechtes auf Mitgliederversammlungen.

Damit hat der amtierende Vorstand jedoch einen Auftrag der Mitglieder nicht erfüllt: Auf der ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 1. August 2020 in Köln kündigte DQHA-Präsident Thomas Dixon an, "dass das Präsidium mit dem Regionalgruppendirektoren sprechen wird, um ein System der Gewichtung der Stimmen auszuarbeiten. Grundsätzlich ist damit eine Stimmübertragung für 2021 auf den Weg gebracht" (siehe Protokoll 2020). Dem voraus gegangen war eine Abstimmung der Mitglieder, in der mit 162 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimmen beschlossen wurden, daß eine Stimmrechtübertragung zugelassen wird.

Dieser Beschluß wurde ignoriert - in dem Satzungsvorschlages des amtierenden DQHA-Vorstandes heisst es: "Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Vereinsmitglied ist unzulässig."


Serie "Was stimmt den nun?"

Teil 1: Zwangsmitgliedschaft oder nicht: "Jeder DQHA-Züchter muss zudem Mitglied bei der AQHA sein"





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