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Neue Wahlzyklen: Bei der DQHA werden ab 2021 jährlich Vorstandswahlen stattfinden
 
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Neben den Auseinandersetzungen zwischen AQHA und DQHA, der personellen Neuorientierung Anfang August in Köln und dem weiterhin nicht abgeschlossenen Versuch, ein Filialzuchtbuch zu werden, steht für kommendes Jahr eine weitere, wichtige Veränderung für die DQHA bevor: Ab 2021 werden in jedem Jahr wechselnde Vorstandspositionen neu gewählt.

Ab 2021 wird die Wahl der Vorstandspositionen zukünftig versetzt durchgeführt, sodaß zukünftig in jedem Jahr unterschiedliche Vorstandspositionen mit einer Laufzeit von jeweils drei Jahren zur Wahl stehen. Damit soll die Kontinuität der Vorstandsarbeit gewährleistet werden, weil komplette Neubesetzungen des DQHA-Präsidiums so nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich wären.
Grundlage für die Veränderung der Wahlzyklen ist §36 der DQHA-Satzung "Wahl des Präsidiums", der auf der Mitgliederversammlung 2018 beschlossen wurde.

Start ist die Mitgliederversammlung 2021: Mit einer vollständigen Vorstandswahl im Jahr 2021 über alle Positionen werden diese zunächst für eine unterschiedliche Dauer zwischen einem und drei Jahren gewählt, bis über alle Positionen ein rollierender Wahlzyklus erreicht wird im Jahr 2023.



So wird bspw. die Position des DQHA-Präsidenten auf der MV 2021 für drei Jahre gewählt, der des Schatzmeisters hingegen nur für ein Jahr, sodaß im Jahr 2022 erneut die Position des Schatzmeisters zur Wahl steht, dann jedoch für den vollen Zeitraum von drei Jahren.
Die Wahl des Vizepräsidenten im jahr 2021 erfolgt für zwei Jahre, diese Position wird 2023 wieder zur Abstimmung gestellt.


§ 36 Wahl des Präsidiums

Der Präsident, der Obmann des Zuchtausschusses und der Obmann des Sportausschusses werden ab dem Jahr 2021,
der Vizepräsident, der “International Director“ und der Beauftragte für die Futurity werden ab dem Jahr 2022 und
der Schatzmeister und der Obmann des Jugendausschusses werden ab dem Jahr 2023
von der Mitgliederversammlung in unterschiedlichen Wahlzyklen jeweils auf die Dauer von drei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.


Übergangsregelung, die am 31.12.2023 außer Kraft tritt:

Zur Umsetzung der in Absatz 1 beschriebenen Wahlzyklen wird die DQHA im Rahmen der turnusmäßig anstehenden Wahlen im Jahr 2021 alle benannten Positionen mit der Maßgabe neu wählen, dass
der Präsident, der Obmann des Zuchtausschusses und der Obmann des Sportausschusses für die Dauer von drei Jahren,
der Vizepräsident, der „International Director“ und der Beauftragte für die Futurity werden einmalig für die Dauer von einem Jahr
und der Schatzmeister und der Obmann des Jugendausschusses einmalig für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.



Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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