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USA: AQHA muss nun Regelwerk für die Eintragung von Klonen ausarbeiten
 
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Nachdem ein Bundesbezirksgericht in Amarillo in der Angelegenheit Abraham & Veneklasen gegen die AQHA zugunsten der Kläger entschieden hatte (mehr dazu hier), ging der Verband wie erwartet in Berufung. Dr. Veneklasen und Mr. Abraham hatten vor einem Jahr Klage gegen die AQHA eingereicht, weil sie sich durch das Verbot der Eintragung von geklonten Quarter Horses und der Nachkommen von geklonten Quarter Horses durch die AQHA benachteiligt fühlten.

Nachdem eine zehnköpfige Jury den Klägern Recht gab und befand, daß die Regelung der AQHA gegen geltendes Kartellrecht und Bundesgesetze verstoße, entschied Richterin Mary Lou Robinson in einem überraschend kurzen Berufungsverfahren, daß der Verband geklonte Quarter Horses eintragen müsse. Sie wies den Verband nun in einer Einstweiligen Verfügung an, mit seinen Anwälten und denen Anwälten der Gegenseite gemeinsam eine entsprechende Regelung für das AQHA Handbook auszuarbeiten. Zudem befindet das Gericht, daß die AQHA die Anwaltskosten der Kläger, die sich auf 891.387 USD zzgl. Zinsen belaufen, zu tragen habe.

4. Dezember 2013: AQHA muss nun Regelwerk für die Eintragung von Klonen ausarbeiten

In dem derzeit laufenden Verfahren beim 5. Berufungsgericht in New Orleans hat die AQHA nun einen Aufschub gewährt bekommen. Bis die Angelegenheit endgültig richterlich geklärt ist, braucht der Verband noch keine Klone registrieren, ist aber verpflichtet worden, das notwendige Regelwerk dafür kurzfristig zu erarbeiten.

In der Zwischenzeit wurde bekannt, daß die AQHA vor einem weiteren Gerichtverfahren steht: Ein Trainer aus Utah klagt die AQHA aufgrund von Verletzungen gegen das Bundeskartellgesetz an. Er sehe sich nicht dazu in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, solange er sich weigere, die Trainingsmethoden anzuwenden, die notwendig wären, um an einem AQHA-anerkannten Turnier teilzunehmen.


29. August: Erste Registration Applications für Klone erreichen die AQHA

Einer der Kläger im Prozeß, Jason Abraham, hat am 22. August die ersten Anträge auf AQHA-Papiere bei der AQHA in Amarillo eingereicht, für insgesamt drei Klone und zehn ihrer Nachkommen. Allerdings sei man bei der AQHA noch nicht darauf vorbereitet gewesen, erzählt er in einem Interview, obwohl noch weitere Anträge bereits eingereicht würden, so u.a. für den Klon des berühmten Barel Horses Scamper. Abraham spricht von derzeit 177 Klonen und weiteren 100 noch zu erwartenden Klonen.


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