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Gemeinsame Sanktionen bei Doping und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz beschlossen
 

 

Bei rechtskräftig festgestellten Verstößen gegen die Dopingbestimmungen bzw. das Tierschutzschutzgesetz werden die Westernreitverbände in Zukunft gemeinsam vorgehen. Hierauf einigten sie sich am 21. Juni 2003 in der Geschäftsstelle der Deutschen Quarter Horse Association (DQHA e.V.) in Aschaffenburg. „Schwarze Schafe“ können somit frühzeitig und verbandsübergreifend identifiziert werden – ein wesentlicher Schritt in punkto präventiver Tierschutz.

 

Der Schutz des Sportpartners Pferd ist ein wesentliches Anliegen aller Pferdesportverbände und in den jeweiligen Regelbüchern ausdrücklich verankert. Um ‚schwarzen Schafen’ vorzubeugen bzw. im Vergehensfall entsprechend durchgreifen zu können, lud der 1. Vorsitzenden der DQHA e.V. Bernhard Hünnekens die Westernreitverbände zu einer Koordinierungsbesprechung zum Thema „Disziplinarwesen“ ein. Fast alle Verbände folgten dem Ruf. Neben der DQHA, vertreten durch Bernhard Hünnekens, Thomas Reith (2. Vorsitzender) und Jürgen von Bistram (Sportausschuss), kamen Markus Rensing (APHC), Günter Hoffner (ApHCG), Heinz Montag und Volker Stubenazy (beide EWU), Paul Kratschmer (NRHA), Eva Carthaus und Sandra Schaub (NSBA). Die NCHA hatte durch ihren ersten Vorsitzenden Gerold Dautzenberg, der leider verhindert war, bereits im Vorfeld ihre Zustimmung erklärt. Ebenso der Paint Horse Club Germany, dessen 1. Vorsitzender Kai-Uwe Solbach aufgrund dringender beruflicher Gründe kurzfristig nicht kommen konnte.

 

Die Verbandsvertreter benötigten nur kurze Zeit, um sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Wird auf einem Turnier oder einer Pferdesportveranstaltung ein Verstoß festgestellt, verhängt der jeweilige Verband in eigener Zuständigkeit entsprechende Disziplinarmaßnahmen (Abmahnung bis Ausschluss) und informiert die übrigen Verbände über Sachverhalt und getroffene Maßnahme. Diese Disziplinarmaßnahme wird dann von den anderen Verbänden angenommen und für den eigenen Verantwortungsbereich umgesetzt.

 

Entsprechendes gilt, wenn der Betreffende durch ein ordentliches Gericht rechtskräftig verurteilt bzw. wird das Vergehen durch eine Behörde verbindlich festgestellt wurde.In diesen Fällen soll die Disziplinierung durch vorherige gegenseitige Konsultation abgestimmt werden. Enger und ständiger Informationsaustausch auf höchster Verbandsebene ist dabei unabdingbare Voraussetzung. Schutz der Turnieroffiziellen (z.B. Richter, Ringsteward, Aufsicht) vor unsportlichem Verhalten und Stärkung der Position dieser Offiziellen soll ebenfalls Gegenstand der gegenseitigen Information sein.

 

Die jeweiligen Vereinssatzungen werden nun auf mögliche ‚Schlupflöcher’ überprüft. Gegebenenfalls werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen neu verankert. Bis diese neuen Satzungsbestimmungen wirksam werden (im Rahmen der JHV) sollen einzelvertragliche Regelungen im Rahmen der Ausschreibungen sicherstellen, dass die Handlungsmöglichkeit der Verbände erhalten bleibt.

 

Damit haben die Westernreitverbände auf Initiative der DQHA einen wesentlichen Schritt in Richtung Prävention im Sinne des praktizierten Tierschutzes getan. Die nächste Koordinierungsbesprechung ist auf Einladung der Ersten Westernreiter Union Deutschland e.V. im November 2003 geplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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