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APHA/ PHCG: Wichtige Mitteilungen für alle Turnierteilnehmer/ Neue Regelungen für 2012
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Hiermit möchte der PHCG die Teilnehmer der Paint-Turniere auf alle Regeln hinweisen, die in der Turniersaison 2012 für sie wichtig sind.
Wenn ein Hengst kastriert wird, muss das auf dem Pferdepapier geändert werden. Sonst kann das Pferd nicht in einer Gelding-Klasse gehaltert und auch nicht in einer Youth-Klasse vorgestellt werden. Hierzu muss man das Originalpapier mit dem entsprechenden Formular an die APHA schicken. Oder man muss sich mit Markus Rensing in Verbindung setzen, er kann die Änderung im Papier auch vornehmen.

Alle Vorsteller auf Paint-Shows müssen APHA-Mitglied sein, nicht nur die Amateure. Alle jugendlichen Vorsteller müssen AjPHA-Mitglied sein. Es gibt die Möglichkeit, auf dem Turnier die notwendige Mitgliedschaft zu beantragen. Dann bekommt man eine Temporary Card, also eine vorläufige Mitgliedskarte, die gültig ist, bis man die richtige erhält. Auf Nachfrage teilte die APHA mit, dass für diese Karten auch in diesem Jahr keine Rush Fee erforderlich ist. Auch die auf den Karten vermerkte Gültigkeit von 45 Tagen gilt in Europa nicht. Daher muss also den Nennungen zum Turnier außer der Kopie des Pferdepapiers und der Novice Amateur- und Amateurkarte auch eine Kopie der gültigen APHA-Mitgliedskarte beigefügt werden. Die Meldestellen müssen dies überprüfen. Wenn die APHA- oder AjPHA- Mitgliedschaft nicht nachgewiesen werden kann, muss auf jeden Fall auf dem Turnier eine Mitgliedschaft beantragt werden. Falls nur für einen der Teilnehmer der Nachweis der Mitgliedschaft fehlt, wird die APHA bis zur endgültigen Klärung die gesamten Turnierergebnisse nicht bearbeiten. Dies ist in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen und hat unnötigen Ärger verursacht.



Für Amateure und Novice Amateure gilt wie bisher: Wer keine gültige Amateurkarte hat, muss auf dem Turnier eine Temporary Amateur / Novice Amateur Card beantragen. Ebenfalls ohne Rush Fee und länger gültig als 45 Tage. Andernfalls kann er nicht in Amateur / Novice Amateur - Klassen starten. Bitte beachten: Die Gültigkeitsdauer von Mitgliedskarten der APHA endet oft mitten im Jahr. Daher kann es passieren, dass die Amateurkarte mitten in der Turniersaison ihre Gültigkeit verliert, obwohl sie eigentlich noch nicht abgelaufen ist. Deshalb sollte man dies vor Beantragen der Amateurkarte überprüfen und notfalls die Mitgliedschaft direkt mit verlängern.

Nachfolgend finden Sie  2 kopierte Abschnitte aus der Übersetzung des aktuellen APHA Regelbuches, in denen Sie die Regeln für die Startberechtigung als Amateur / Novice Amateur finden. Hierbei sei auf Folgendes hingewiesen:

Das vorliegende Regelbuch beinhaltet die für uns wichtigen Teile des APHA-Regelbuches 2012.

Falls in der Übersetzung Fehler festgestellt werden oder in der Auslegung Unklarheit besteht,

gilt stets das APHA-Regelbuch als Richtlinie.


Regeländerungen 2012 sind rot dargestellt.

AM-010. Starberechtigung

A. Um von der APHA als Amateur anerkannt zu werden, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen

erfüllen:

1. Alter. Eine Person gilt als Amateurteilnehmer, wenn sie nicht mehr unter die Regeln für Jugendliche fällt

(Youth). Bezüglich des Alters gilt der 1. Januar als Stichdatum; das Alter, das eine Person am 1. Januar eines

Jahres hat, gilt für das gesamte Kalenderjahr.

2. Restriktionen bezüglich Vergütungen.

a. Eine Person darf 60 Monate (5 Jahre) vor dem Antrag auf Amateurstatus weder direkt noch indirekt

irgendeine Vergütung bekommen haben für das Showen, Reiten, Richten, Trainieren, Assistieren beim

Trainieren von Pferden und auch nicht für das Unterrichten einer anderen Person im Reiten, Fahren,

Trainieren oder Showen eines Pferdes im Wettbewerb.

b. Eine Person darf 60 Monate (5 Jahre) vor dem Antrag auf Amateurstatus kein Pferd geshowt, geritten,

trainiert oder trainieren geholfen haben, für dessen Training, Hilfe beim Training oder Showen der

Ehepartner zu dem Zeitpunkt direkt oder indirekt irgendeine Vergütung angenommen hat.

c. Startgeld/Preisgeld. Eine Person, für die das Startgeld bezahlt wurde oder die Preisgelder gewonnen hat,

ist dennoch für den Amateurstatus berechtigt. Wenn allerdings der Amateur ein Pferd vorstellt, das ihm

nicht gehört oder jenen, die unter AM-020.A. aufgelistet sind, so gilt die Erstattung von Auslagen –

Tagessätze, Unterkunft, Fahrkosten oder Kilometergeld – als Vergütung. Das Bezahlen von Startgeldern

durch Personen, die nicht zur direkten Familie gehören, gilt nicht als Vergütung, es sei denn, sie wurden

zum Ausgleich für geleistete Dienste bezahlt. Siehe Regel SC-l60.G.2.

d. Amateurstatus. Der Amateurstatus kann nur aufrechterhalten werden, solange jede Vergütung abgelehnt

wird.

e. Eine Person darf innerhalb der fünf Jahre vor dem Antrag auf Amateurmitgliedschaft nicht für die

gleichen Wettbewerbe oder Klassen an denen die Person in APHA-Amateur-Wettbewerben teilnimmt

oder teilnehmen möchte, Mitglied in einer der folgenden Organisationen gewesen sein: Professional

Rodeo Cowboys Association, Women’s Professional Rodeo Association, International Professional

Rodeo Association, Professional Women’s Barrel Racing and the Women’s Professional Rodeo

Association. Zum Beispiel, eine Person, die an einem PRCA Roping-Wettbewerb teilnimmt, darf nicht an

einem Amateur Tie-Down Roping- oder Dally Team Roping-Wettbewerb (Heading, Heeling, Steer

Stopping) teilnehmen, darf aber in anderen Amateur-Klassen starten. Inhaber einer Genehmigung gelten

nicht als Mitglieder einer professionellen Organisation und dürfen in allen APHA-Amateurklassen

starten.

AM-205. Novice Amateur Starberechtigung

A. QUALIFIKATION. Wie bei den Amateuren. Siehe Regel AM-010. Zusätzlich:

1. Punktlimit. Die Startberechtigung der Novice Amateure wird auf einer pro-Kategorie (siehe Regel AM-

250.A.) Grundlage zum Zeitpunkt der Antragstellung auf diesen Status ermittelt. Die APHA behält sich das

Recht vor alle Reitverbände/-Register nach Punkten und/oder Geldgewinnen zu überprüfen.

2. Bevor die Startberechtigung für APHA Novice ermittelt wird, werden Punktgewinne in anderen Verbänden

neu bewertet indem der Wert des höchsten Titels („Superior Award“) des anderen Verbandes mit dem der

APHA (50 Punkte) verglichen wird.

Rasse Benötigte Punkte für

einen Superior Titel

Der „relative“ APHAWert

von 1 Punkt

APHA 50 1.00

AQHA 50 1.00

Appaloosa 60 0.83

Pinto 175 0.30

Palomino 200 0.25

Australian QHA 60 0.83

Am. Buckskin Reg. 50 1.00

Arabian HA 150 0.33

Intl. Buckskin HA 90 0.55

POA (*ROM) 500 0.10

a. Um als Novice Amateur in einer Kategorie startberechtigt zu sein, darf der Antragsteller nicht mehr als

zwanzig (20) new bewertete Performance-Punkte (Open, Amateur und/oder Youth kombiniert) in dieser

Kategorie bei Reitverbänden gewonnen haben, einschließlich aber nicht limitiert auf, APHA, AQHA,

ApHC, IBHA, PHBA, PtHA, AHA, AMHA, ABRA, POA.

b. Um als Novice Amateur in einer Kategorie startberechtigt zu sein, darf der Antragsteller nicht mehr als

fünfzig (50) new bewertete Novice Amateur oder Novice Youth-Punkte kombiniert in dieser Kategorie

bei Reitverbänden gewonnen haben, einschließlich aber nicht limitiert auf, APHA, AQHA, ApHC, IBHA,

PHBA, PtHA, AHA, AMHA, ABRA, POA.

c. Um als Novice Amateur in einer Kategorie startberechtigt zu sein, darf der Antragsteller nicht mehr als

2.500 Dollar Preisgeld in Klassen dieser Kategorie bei Reitverbänden gewonnen haben, einschließlich

aber nicht limitiert auf, NSBA, NRHA, NCHA, NBHA, WPRA und PRCA.

d. Um für den Novice Amateur-Status in Frage berechtigt zu sein, darf der Antragsteller keinen World

Champion oder Reserve World-Titel bei einem anerkannten Reitverband gewonnen haben, einschließlich

aber nicht limitiert auf, APHA, AQHA, ApHC, IBHA, PHBA, PtHA, AHA, AMHA, ABRA, POA.

2. Startberechtigung für ein Jahr. Wird jemand bei der Bewerbung als Novice eingestuft, so gilt er für ein

Kalenderjahr als Novice, ungeachtet seiner gewonnenen Punkte oder Preisgelder.

3. Wurde jemand zu irgendeinem Zeitpunkt bereits nach Regel AM-010.A.2-3 als Amateur eingestuft, so ist

diese Person nicht mehr für den Novice Amateur-Status berechtigt.

Das vollständige Regelbuch findet man auf der PHCG-Internet-Seite unter Dokumenten Download / APHA Formulare.

• Auch auf Folgendes sei noch einmal hingewiesen:

Für seinen Status als Novice Amateur ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Teilnehmern, die noch nie auf Turnieren gestartet sind, ist dies kein Problem. Wer aber schon früher auf Turnieren gestartet ist muss wissen, ob er schon Punkte errungen hat, in welchen Disziplinen und wie viele. Dies können die Meldestellen nicht überprüfen. Die APHA kontrolliert dies dann bei der Bearbeitung der Temporary Cards und wird gegebenenfalls Teilnehmer disqualifizieren, die doch nicht als Novice Amateur startberechtigt waren. Wer schon zu viele APHA Punkte in einer Disziplin hat, kann in anderen Disziplinen trotzdem Novice Amateur sein. Als Novice-Amateur kann man natürlich auch in den Amateur- und Open-Klassen starten.


• All diese Mitgliedschaften und die Amateur- / Novice Amateurkarten kann man natürlich bei der APHA direkt beantragen. Wenn man dies auf dem Turnier tut, kann man für die Gebühren seine eigene Kreditkarte benutzen. Andernfalls berechnet der PHCG folgende Gebühren:
APHA-Mitgliedschaft für 1 Jahr 40,- €
AjPHA-Mitgliedschaft für 1 Jahr 20,- €
Temporary Amateur oder Novice Amateur Card für APHA-Mitglieder 15,- €
Temporary Amateur oder Novice Amateur Card und APHA-Mitgliedschaft 55,- €


• Jugendliche müssen mindestens 16 Jahre alt sein, wenn sie in Open Classes Hengste vorstellen wollen.

• Der PHCG-Vorstand teilt mit, dass es in diesem Jahr wieder Preisgelder für PHCG-Klassen gibt. In den PHCG-Klassen, die für Reining, Western Pleasure, Trail und Hunter under Saddle ausgeschrieben werden können, sind Regular Paints und Solid Paint-Breds startberechtigt, wenn Besitzer und Vorsteller PHCG-Mitglied sind. Der PHCG zahlt ein Preisgeld von 125,- € für die PHCG-Prüfungen, in denen tatsächlich mindestens 3 Starter waren. Jede Regionalgruppe kann dieses Preisgeld für 1 Turnier im Jahr beantragen. Zu dem Preisgeld kommen dann wie immer noch 2/3 vom Startgeld.

• Die Regeln für die Highpoint-Auswertung ist im Internet nachzulesen.

• Bitte die Nennformulare vollständig und gut leserlich ausfüllen.   

Jeder Nennung muss eine aktuelle, gut lesbare Kopie des Pferdepapiers und eine Kopie der APHA-Mitgliedskarte und, falls erforderlich, der Amateur- oder Novice Amateurkarte beiliegen.



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