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In Zukunft nur unverbindlicher Rahmen?: Tierärztegebührenordnung (GOT) soll 2026 auf den Prüfstand gestellt werden
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Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist seit November 2022 in Kraft, und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) fordert seitdem eine zügige und umfassende Überprüfung. Nun steht die vom Bundesministerium angekündigte Evaluierung tatsächlich bevor.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat eine externe Evaluierung der novellierten Tierärztegebührenordnung (GOT) beauftragt, um strukturelle und finanzielle Aspekte zu prüfen. Die offizielle Evaluierung ist für 2026 angesetzt, nachdem die GOT nach vier Jahren nach Inkrafttreten (Oktober 2022) bewertet werden soll. Dazu wurde im Oktober 2025 eine Ausschreibung für ein Forschungsvorhaben veröffentlicht, um das BMEL bei der externen Evaluierung zu unterstützen. Ziel ist es, den strukturellen und finanziellen Reformbedarf zu überprüfen, den Leistungskatalog auf Vollständigkeit zu prüfen und die Angemessenheit der Gebührensätze zu bewerten (siehe hier).



Beim Kongress des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte in Wiesbaden betonte FN-Präsident Martin Richenhagen die hohen Anforderungen an den Berufsstand und die Notwendigkeit einer fairen Entlohnung. „Pferdetierärzte, Pferdehalter und Pferdezüchter sind auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen – wir sitzen alle in einem Boot.“ Die Erhöhung der GOT im Jahr 2022 sei in vielen Bereichen notwendig gewesen; vor allem im Pferdebereich führe sie jedoch häufig zu deutlichen Mehrkosten, verstärkt durch eine aus Sicht der FN problematische Auslegung einzelner Positionen durch die Bundestierärztekammer.

Zudem äußerte der FN-Präsident deutliche Kritik an der vorgesehenen Ausgestaltung der geplanten GOT Evaluierung: Die Ausschreibung enthalte entgegen vorheriger Zusagen keine ganzheitliche Betrachtung der GOT und entspreche damit nicht einer umfassenden Bewertung. „Hier geht es jetzt anscheinend nur um die Frage: ‚Wie viel mehr soll es noch sein?‘ Das schockiert uns und ist nicht in unserem Interesse.“

Richenhagen stellte zudem grundsätzliche Fragen zur Notwendigkeit der GOT. Deutschland ist das einzige EU-Mitgliedsland, das weiterhin eine verbindliche Gebührenordnung für Tierärzte hat. „Wieso brauchen wir in Deutschland überhaupt eine GOT?“, fragte er. Zugleich regte er an, zu prüfen, ob die GOT künftig als unverbindlicher Rahmen oder Preisempfehlung – ähnlich wie bei Steuerberatern – ausgestaltet werden könnte, um Tierärzten wieder mehr Flexibilität zu ermöglichen.

„Wir sehen die zunehmende finanzielle Überforderung der Pferdehalter, die zu deutlichen Rückgängen in Zucht und Sport führt. Massive Auswüchse werden beispielsweise bei den OP-Kosten sichtbar “, erläuterte Richenhagen. „Pferdehalter vermeiden oder verzögern den Besuch des Tierarztes – zum Leidwesen der Pferde. Deshalb muss die GOT dringend umfassend überprüft werden!“

Was bedeutet die GOT für Pferdehalter? Die GOT regelt bundesweit, welche Gebühren Tierärzte für Untersuchungen und Behandlungen berechnen müssen. Für Tierhalter heißt das: tierärztliche Leistungen – von Routineuntersuchungen über Impfungen bis hin zu Operationen – müssen innerhalb des Gebührenrahmens abgerechnet werden. Die Überarbeitung 2022 hat in vielen Bereichen zu deutlichen Kostensprüngen geführt, insbesondere im Pferdebereich. Hohe Rechnungsbeträge, etwa bei Notdiensten oder chirurgischen Eingriffen und auch in der Betreuung der Zucht, belasten Pferdehalter und -züchter erheblich und wirken sich zunehmend auch auf Zucht, Haltung und die langfristige Gesundheitsvorsorge der Pferde aus. “Wir haben unsere Forderungen gegenüber dem BMLEH deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir fordern eine transparente, unabhängige und vollständige Evaluierung der GOT“, so der FN-Präsident.


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