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Gemeindefinanzreformgesetz: 19 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Pferde ab Juli 2012
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Berlin/Warendorf (fn-press). Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Pferde wird ab 1. Juli 2012 aufgehoben. Ab dann gilt für Verkäufe von Pferden grundsätzlich der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dies beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 8. März, mit dem Gemeindefinanzreformgesetz.

Hintergrund der Änderung ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2011, die besagt, dass der ermäßigte Steuersatz nicht für alle Pferde angewandt werden darf. Zugelassen hat der EuGH hingegen die Möglichkeit, beim Verkauf von landwirtschaftlichen Arbeits- und Zuchtpferden oder Schlachtpferden den ermäßigten Steuersatz beizubehalten. Für diese Ausnahmeregelung setzten sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bis zuletzt gegenüber Bundesfinanzministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundestagsabgeordneten ein.


Leider nutzte der Gesetzgeber nicht die gegebenen Möglichkeiten zur Ausnahmeregelung, weil eine genaue Abgrenzung zu Sport- und Freizeitpferden nach Einschätzung der Finanzbehörden angeblich nicht möglich sei. Damit werden ab 1. Juli 2012 auch „begünstigungsfähige“ Pferde dem vollen Mehrwertsteuersatz unterworfen, obwohl dies europarechtlich so nicht gefordert war. Die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes belastet die Pferdewirtschaft laut Bundesfinanzministerium mit 10 Millionen Euro. „Dadurch sind nachhaltig negative Folgen für Pferdesport und -zucht zu erwarten“, erklärt FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg). „Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Umsetzung des Urteils in nationales Recht die vom EuGH vorgegebenen Spielräume für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Pferden nicht ausgeschöpft wurden.“

Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium den ermäßigten Steuersatz für Pferde bereits zum 1. Januar 2012 abschaffen. Die von DBV und FN entfachte Diskussion über Ausnahmemöglichkeiten brachte eine Verschiebung auf den 1. Juli 2012. Die Umsatzsteuerpauschalierung ist von der Änderung nicht betroffen ist. Pauschalierende Pferdebetriebe können den Verkauf von Pferden damit wie bisher berechnen, teilt der DBV mit. DBV/evw




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