wittelsbuerger.com - Europas erste Adresse für den Westernreitsport
Züchter aufgepasst: Einschneidende Veränderungen in der Zuchtbuchordnung
wittelsbuerger.info
Wissen
Besucher online
Unsere Foren: Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!
Wissen
 
Navigation

zurück
 
Diese Seite ausdrucken
Diese Seite
zu den Favoriten
Diese Seite
als Startseite
 
Kontakt & Feedback
Kontakt &
Feedback


Sitemap & Suchfunktion
Sitemap &
Suchfunktion


zur Startseite

zurück zur
Startseite


Die Zuchtbuchordnung (ZBO) eines staatlich anerkannten Zuchtverbandes steht nicht in einem rechtsfreien Raum. Viele europäische sowie deutsche Gesetze aber auch die Gesetze des Bundeslandes, in dem der Zuchtverband gemeldet ist, haben unmittelbaren Einfluss auf die Zuchtbuchordnung eines Zuchtverbandes. Somit wirken Änderungen in der Gesetzgebung zwangsläufig direkt oder indirekt auf unsere Zuchtbuchordnung ein.

I. Zuchtbescheinigung

a) Ein in Deutschland angebotenes Zuchttier muss eine europäisch anerkannte Zuchtbescheinigung besitzen. Diese Zuchtbescheinigung muss zusammenhängend mit dem Equidenpass ausgegeben werden. Bisher galt das amerikanische Papier „Certificate of Registration“ im Sinne der z.B. der Züchter des Quarter Horse als Zuchtbescheinigung. Dieses findet leider in Deutschland keine Anerkennung mehr und das „Certificate of Registration“ gilt im Sinne des nationalen Zuchtrechts in Deutschland nicht als Zuchtbescheinigung.

b) Aber auch für die älteren Pferde ergeben sich Änderungen: Bestehende Equidenpässe ohne Zuchtbescheinigung müssen auf Vollständigkeit der relevanten Informationen überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden, um dann durch eine Eintragungsbescheinigung der DQHA erweitert zu werden. Diese Dokumentation des Zuchtbucheintrages führt zu einem tierzuchtrechtlich ordnungsgemäßen Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung.

c) Nach nationalem Zuchtrecht darf kein Zuchtpferd ohne Zuchtbescheinigung angeboten werden- weder der Samen, noch ein Embryo oder das Tier selbst! Das heißt konkret: Alle aktiven oder potentiellen Zuchttiere brauchen die Zuchtbescheinigung innerhalb des Equidenpasses. Wird ein Zuchtpferd ohne national anerkannte Zuchtbescheinigung angeboten oder verkauft, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 6 Tierzuchtgesetz und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen (Bußgeld bis zu 5.000 €).


II. Fohlen sofort melden!

In dem Zusammenhang auch sehr wichtig: Die Zuchtbuchordnung ist um den Passus „Mitwirkungspflicht des Züchters“ erweitert worden. Hier ist geregelt, dass jeder Züchter sich zur Mitarbeit verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit zu gewährleisten. So muss, wie es der Gesetzgeber verlangt, zum Beispiel jeder Züchter seine Fohlen schnellst möglich melden (bis zum 1. August), damit die Registrierung umgehend erfolgen kann. Diese Registrierung ist grundlegende Voraussetzung zur Erstellung des Equidenpasses. Der Equidenpass muss laut Gesetz im Jahr der Geburt (bzw. sechs Monate nach der Geburt) ausgestellt sein, ansonsten können empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Zudem kann nach dieser Frist nur noch ein „Duplikat“ des Equidenpasses ausgestellt werden, was z.B. zur Folge hat, dass dieses Pferd nur noch als „Nicht-Schlachtequide“ geführt werden kann. Hier gibt es wichtige tierseuchen- und lebensmittelrechtliche Gründe, die das rechtzeitige Erstellen des Equidenpasses rechtfertigen.


10. Mai: Über 200 Reaktionen auf facebook zu den Änderungen

"Groß angelegte Verwaltungsnummer", "Vorkontrollen für die Pferdesteuer", " teures Chaos", "und züchten kann ich auch ohne DQHA - die Papiere fürs Fohli kommen eh aus USA" - auf facebook machten wittelsbuerger.com-Leser ihrem Ärger schon kurz nach der Veröffentlichung Luft.
Über 200 Einträge zählt dieser Beitrag bereits.
Caro Schmid informiert: " also ich habe mit der dqha telefoniert. Nächste Woche soll dazu wohl noch eine genauere Stellungnahme kommen, weil sie selber noch nicht genau wissen wie es läuft. Zu den FN Pässen die manche Pferde haben, haben sie gesagt, dass es dann keine Zuchtbescheinigung gibt. Diese gibt es nur mit Dqha-Pass und diesen gibt es jetzt nur noch wenn man Mitglied bei der Dqha ist. Pure Geldmacherei...Man konnte ja auch alles komplett ohne Dqha machen, Papier beantragen etc.."

"Alles Geldmacherei", "Da sollte die DQHA kulant sein" sind ebenfalls die Reaktionen auf facebook bei der DQHA-RPS.

Zur w!.com-Gruppe auf facebook
Zur DQHA-RPS-Gruppe auf facebook




Fragen? Petra Roth-Leckebusch ist wittelsbuerger.com-Expertin
und hilft auch Ihnen gerne weiter!

Zum wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.


Quelle DQHA/wittelsbuerger.com

 

Weitere Artikel zu diesem ThemaWas meinen Sie dazu?
Mehr Informationen rund ums PferdewissenReden Sie mit in unserem Diskussionsforum
  
Sie wollen mehr zum Thema wissen? Hier finden Sie
Informationen zum VerbandInformationen zur RasseInformationen zum Westernreiten

Drei unserer Auktionsangebote rund ums Westernreiten

 



Impressum © 2011 by wittelsbuerger.com Disclaimer
 
 
Teil 1: Ranchhorse-Trail