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Ein aktuelles Thema ist derzeit die Frage nach der Kopfbedeckung von jugendlichen Reitern auf Turnieren der EWU: Auf der Länderratssitzung fi el kürzlich der Vorschlag, das Tragen eines Reithelmes auf EWU-Turnieren für Jugendliche zur Vorschrift zu machen.

Das Thema wurde intensiv diskutiert; zwei Meinungslager zeichneten sich dabei ab: Die eine Seite unterstützt den Vorschlag und könnte sich eine Reithelmpfl icht auf EWU-Turnieren vorstellen. Die andere Seite möchte das Tragen eines Helmes nicht zur Pfl icht machen und damit den Status Quo beibehalten.
Seit langem schon ist das Tragen eines Helmes erlaubt; wer das tun möchte, kann es selbstverständlich so machen – auch in einer Prüfung.

Dazu einige Fakten:

Der Reitsport zählt zu den fünf verletzungsreichsten Sportarten. Diese Liste führt seit Jahren der Fußballsport bei weitem an. Es reiten ca. 1,2 Millionen Menschen in Deutschland; dabei zählen die Versicherungen pro Jahr zwischen 30.000 und 40.000 Unfälle, die ärztlich behandelt werden müssen. Mehr als die Hälfte aller „Reitunfälle“ passieren am Boden, nämlich beim Führen, Putzen und Versorgen der Pferde. Bei immerhin 40 % aller Unfälle mit Pferden sind Mädchen unter 14 Jahren betroffen – also in der Regel Kinder, die mit dem Reiten beginnen.

Leider gibt es keine Statistiken für das Westernreiten. Meine Recherche hat jedoch ergeben, dass sich die häufi gsten Reitunfälle beim Springen ereignen. Bei den Kopfverletzungen kommt es in 50% der Fällen zu Gehirnerschütterungen und immerhin in 10 % der Fälle zu schweren Verletzungen mit Folgeschäden; solche Verletzungen können durch einen modernen und gut sitzenden Reithelm nach Din-Norm häufi g abgemildert oder vermieden werden.

Jeder sollte sich im Klaren sein, welche Konsequenzen es haben kann, wenn man ohne Helm reitet. Dazu habe ich die großen deutschen Versicherungen angeschrieben und sie befragt, wie sie zu der Sache stehen. Wie Versicherungen so sind – so richtig festlegen wollte sich niemand.

Hier das Ergebnis:
Unfallversicherung:

Erleidet ein Reiter anlässlich der Ausübung seines Sports einen Unfall, dessen Ursache im eigenen oder aber im tierischen Verhalten seines Pferdes liegt, so können die Folgen evtl. durch eine bestehende Unfallversicherung abgesichert sein. Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung ist nicht eingeschränkt, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Reitunfall keine Reitkappe getragen hat.

Haftpflichtversicherung:

Die Haftpfl ichtversicherung eines Pferdehalters ist immer dann angesprochen, wenn ein Dritter (z.B. Fremdreiter) durch das willkürliche, tierische Verhalten des Pferdes (Buckeln, Scheuen, Treten, Durchgehen etc.) Schaden erleidet. Das Nichttragen einer Reitkappe als Kopfschutz führt nach den meisten Versicherungsbedingungen für die Haftpfl ichtversicherung nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. (Man sollte also bei der eigenen Versicherung nachfragen wie das dort gesehen wird.)

Das Bestehen einer Haftpfl ichtversicherung ohne Einschränkungen beim Thema „Reitkappe“ bedeutet aber nicht automatisch, dass dem Verletzten ein uneingeschränkter Schadensersatzanspruch gegen den Halter des verursachenden Pferdes zusteht.

Reitkappen sind geeignet, Kopfverletzungen zu vermeiden. Bei der Beurteilung von geltend gemachten Schadensersatzansprüchen weisen die Gerichte stets darauf hin, dass sich der Verletzte (s)eine eigene Mitverantwortung anrechnen lassen muss, für den Fall, dass das Nichttragen einer Reitkappe mitursächlich für seine Kopfverletzung war und gerade das Tragen einer Reitkappe diese Unfallfolgen verhindert bzw. verringert hätte. (Also auch hier kommt es immer auf den Einzelfall und das entsprechende Gutachten an. Wenn entschieden wird, dass die Kopfverletzung mit Kappe geringer ausgefallen wäre, muss die Versicherung nicht in vollem Umfang zahlen.)

Daraus ergibt sich:

Wer sein Pferd jemand anderem zur Verfügung stellt, sollte den Fremdreiter darauf aufmerksam machen, dass die Haftpfl icht des Pferdes u.U. nicht zahlt, wenn er keine Kappe trägt. Und jeder Reiter sollte eine Unfallversicherung für sich selbst abschließen, um besser abgesichert zu sein.

Bei einem Unfall zahlt immer zuerst die Krankenversicherung die Behandlung. Bei Sportunfällen versucht dann die Krankversicherung häufi g, ihre Auslagen von einer Unfallversicherung, einer Pferdehaftpfl icht, der Schulpferdehaftpfl icht oder dem Reitlehrer zurück zu bekommen. Gerade die Reitlehrer tragen natürlich die Verantwortung für ihre Schüler. Deshalb sollte ein Reitlehrer unbedingt darauf bestehen, dass seine Schüler einen Reithelm tragen. Ansonsten kann er bei einem Unfall u.U. selber zur Kasse gebeten werden, was durchaus seine Existenz bedrohen kann.

Alle übrigen Reiter müssen sich der Konsequenzen bewusst sein, wenn sie ohne Reithelm reiten. Ich gebe zu, bei meinen Kindern habe ich auf das Tragen eines Helmes bestanden, auch meine Lehrlinge sollten das tun, besonders wenn sie Jungpferde zureiten. Aber ich selber reite seit Jahren ohne. Und meine Töchter setzen heute auch meist keinen Reithelm mehr auf, außer z.B. beim Springen oder bei der Arbeit mit jungen oder problematischen Pferden. Wobei natürlich alle Recht haben, die da sagen, dass man immer und überall einen Unfall erleiden kann.

Der Westernhut gehört zu unserer Identität. Wir sind ein freies Land und jeder sollte für sich entscheiden dürfen. Wir sollten aber auch respektieren, wenn sich jemand mit einem Reithelm wohler fühlt – das ist sein gutes Recht und sicher auch vernünftig.


 



Quelle:
Petra Roth Leckebusch für westernreiter (EWU)


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