wittelsbuerger.com - Europas erste Adresse für den Westernreitsport
Der Equidenpaß und der Transponder
 
wittelsbuerger.com
Papierservices
Besucher online
Unsere Services für Sie - damit Sie mehr von Ihrem Pferd haben
Services
Übersicht
Die häufigsten Fragen
Was ist eigentlich ein Equidenpaß?
 
alle Formulare
 
Papierservices für Quarter Horses
Papierservices für Paint Horses
Papierservices für Appaloosa
 
Informationen

Cooled/Frozen Semen

Besitzerwechsel
Eintragungen
Deckberichte
 
Navigation

zurück
 
Diese Seite ausdrucken
Diese Seite
zu den Favoriten
Diese Seite als Startseite
 
 
 
Kontakt & Feedback
Kontakt &
Feedback


Sitemap & Suchfunktion
Sitemap &
Suchfunktion


zur Startseite

zurück zur
Startseite


 
 

Equidenpass und Transponder

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart.
Das Dokument "Pferdepass" oder "Equidenpass" hat somit eine ähnliche Bedeutung, wie Sie es vom privaten Personen- und Reiseverkehr her oder als Halter eines Autos kennen. Es ist in erster Linie ein Dokument zur Identifikation Ihres Pferdes beziehungsweise Ihrer Pferde. Ein Eigentumsnachweis ist der Pferdepass nicht.

Der Pass muss bei jedem "Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys etc. auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen.

Zudem benötigen alle Equiden einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Microchips / Transponder erhalten. Equiden, die bereits einen gültigen Pass besitzen, müssen nur dann nachträglich gechippt werden, wenn sie als Turnierpferd eingetragen werden sollen.

Equidenpass und Transponder können bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder bei den Zuchtverbänden beantragt werden.


Gründer Pass oder roter Pass

Alle Pferde und Ponys mit Papieren (Abstammungsnachweis) eines deutschen Zuchtverbandes bekommen den roten Pferdepass mit einer Eigentumsurkunde nur von dem Zuchtverband, der auf dem Abstammungsnachweis steht.

Alle Pferde, Ponys und Esel ohne Papiere, oder mit ausländischen Papieren, bekommen einen grünen Equidenpass (sog. Freizeitpass).


Verbände und Preise




Wann muss die Kennzeichnug erfolgen?

Fohlen müssen bis zum 31.12. ihres Geburtsjahres oder spätestens ein halbes Jahr nach ihrer Geburt, je nachdem, welche Frist später abläuft, gekennzeichnet werden. Die Fohlen werden frühestens im Alter von zwei Monaten gechippt, im Einzelfall, je nach Entwicklungsstand des Fohlens, auch früher oder später.


Quarter Horses

DQHA: Antragsformular für den Equidenpass
DQHA: Checkliste für den Equidenpass
DQHA: Bestellformular für den Transponder
Equidenpass-Antrag und Bestellformular für den Transponder downloaden oder einfach bei der DQHA-Geschäftsstelle (Tel.: 06021-58459-0) anfordern.

Bitte achten Sie beim Ausdrucken auf gute Qualität, da der Originalantrag eingescannt werden muss.
Antrag durch einen Equidenpass-Inspektor oder durch einen Tierarzt ausfüllen und stempeln lassen. Die Kosten für den Tierarzt sind mit diesem selbst abzusprechen; bei DQHA Inspektoren werden die Fahrtkosten anteilig umgelegt.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie im Original mit einer Kopie des Pferdepapieres (Certificate of Registration) an die DQHA-Geschäftsstelle.

Bearbeitungszeit Equidenpass: 3-4 Wochen, mit Eilservice etwa 1 Woche
Bestellung Transponder: Lieferung etwa innerhalb einer Woche

Paint Horses

Sie können den Equidenpaß über die Geschäftsstelle des PHCG, bei jeder PHCG-Zuchtschau oder allen durch den PHCG veranstalteten Turnieren beantragen.
Bitte beachten: Leider darf der Paint Horse Club Germany e.V. als anerkannter Zuchtverband keine Equidenpässe für Wallache mehr erstellen, die Transponder und Pässe für Wallache müssen über die FN beantragt werden.
PHCG: Antrag für Equidenpasserfassungsbögen und Transponder

 

Appaloosa

Appaloosabesitzer können für ihre Pferde bei folgenden Züchtervereinigungen Equidenpässe und Transponder für die Kennzeichnung ihrer Equiden erhalten:
1. Appaloosa Horse Club Germany (ApHCG) e.V. Staatlich anerkannte Züchtervereinigung, die das Ursprungszuchtbuch für die Rasse Appaloosa in Europa führt. Hier werden ausschließlich Equidenpässe mit Abstammung erstellt. Die Tiere erhalten mit diesem Equidenpaß einen Zuchttierstatus. Es werden nur für Mitglieder des ApHCG e.V. Equidenpässe ausgestellt und Transponder ausgegeben. Weitere zusätzliche Informationen zum Equidenpaß finden sie unter www.aphcg.com oder erhalten sie von der Geschäftsstelle des ApHCG e.V. (Tel.: 02636-807202, Herrn Pohl).
2. Staatlich anerkannte Filialzuchtverbände, die Appaloosas führen Dort kann man ebenfalls einen Equidenpass mit Abstammungsnachweis und Transponder erhalten. Voraussetzung Mitgliedschaft im Verband.
3. Equidenpaß ohne Abstammungseintragung, sogn. Freizeitpferdepaß (Tier besitzt keinen Zuchttierstatus in Deutschland, auch wenn es Papiere vom ApHC hat) erhält man in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Behörden.
ApHCG: Pferdepassaufnahme


EWU: Equidenpässe über die FN

Die EWU hat aufgrund von Änderungen der Viehverkehrsordnung entschieden, die Ausstellung der Equidenpässe komplett an die Deutsche Reiterliche Vereinigung abzugeben.
Alle Westernreiter und Mitglieder können aber natürlich weiterhin bei der Bundesgeschäftsstelle Informationen über den Equidenpass einholen sowie Antragsformulare anfordern.
Mehr dazu hier

Pferde mit Papieren anderer Bundesländer
wenden sich an den jeweiligen Zuchtverband z.B. Hessen, Niedersachsen, oder wo auch immer.

 

Alle Pferde ohne Papiere
Diese Pferde müssen „identifiziert“ werden, und wenn nicht vorhanden, einen Chip, oder einen Nummernbrand erhalten. Dazu kann entweder bei der DQHA-, oder über einen Verein der FN ein Brenn- oder Chip-Termin mit Sichtung erfragt werden. Es fallen die Gebühren der jeweiligen Verbände an.


Nützliche Informationen

ApHC Germany informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
DQHA informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
Viehverkehrsordnung: Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass





Impressum© 2003 by wittelsbuerger.com Disclaimer