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Equidenpaß und der Transponder |
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Equidenpass und Transponder Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart. Das Dokument "Pferdepass" oder "Equidenpass" hat somit eine ähnliche Bedeutung, wie Sie es vom privaten Personen- und Reiseverkehr her oder als Halter eines Autos kennen. Es ist in erster Linie ein Dokument zur Identifikation Ihres Pferdes beziehungsweise Ihrer Pferde. Ein Eigentumsnachweis ist der Pferdepass nicht. Der Pass muss bei jedem "Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys etc. auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen. Zudem benötigen alle Equiden einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Microchips / Transponder erhalten. Equiden, die bereits einen gültigen Pass besitzen, müssen nur dann nachträglich gechippt werden, wenn sie als Turnierpferd eingetragen werden sollen. Equidenpass und Transponder können bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder bei den Zuchtverbänden beantragt werden. Gründer Pass oder roter Pass Alle Pferde und Ponys mit Papieren (Abstammungsnachweis) eines deutschen Zuchtverbandes bekommen den roten Pferdepass mit einer Eigentumsurkunde nur von dem Zuchtverband, der auf dem Abstammungsnachweis steht. Alle Pferde, Ponys und Esel ohne Papiere, oder mit ausländischen Papieren, bekommen einen grünen Equidenpass (sog. Freizeitpass). Verbände und Preise
Wann muss die Kennzeichnug erfolgen? Fohlen müssen bis zum 31.12. ihres Geburtsjahres oder spätestens ein halbes Jahr nach ihrer Geburt, je nachdem, welche Frist später abläuft, gekennzeichnet werden. Die Fohlen werden frühestens im Alter von zwei Monaten gechippt, im Einzelfall, je nach Entwicklungsstand des Fohlens, auch früher oder später. Quarter Horses DQHA: Antragsformular für den Equidenpass DQHA: Checkliste für den Equidenpass DQHA: Bestellformular für den Transponder Equidenpass-Antrag und Bestellformular für den Transponder downloaden oder einfach bei der DQHA-Geschäftsstelle (Tel.: 06021-58459-0) anfordern. Bitte achten Sie beim Ausdrucken auf gute Qualität, da der Originalantrag eingescannt werden muss. Antrag durch einen Equidenpass-Inspektor oder durch einen Tierarzt ausfüllen und stempeln lassen. Die Kosten für den Tierarzt sind mit diesem selbst abzusprechen; bei DQHA Inspektoren werden die Fahrtkosten anteilig umgelegt. Den ausgefüllten Antrag senden Sie im Original mit einer Kopie des Pferdepapieres (Certificate of Registration) an die DQHA-Geschäftsstelle. Bearbeitungszeit Equidenpass: 3-4 Wochen, mit Eilservice etwa 1 Woche Bestellung Transponder: Lieferung etwa innerhalb einer Woche Paint
Horses
Appaloosa
Die EWU hat aufgrund von Änderungen der Viehverkehrsordnung entschieden, die Ausstellung der Equidenpässe komplett an die Deutsche Reiterliche Vereinigung abzugeben. Alle Westernreiter und Mitglieder können aber natürlich weiterhin bei der Bundesgeschäftsstelle Informationen über den Equidenpass einholen sowie Antragsformulare anfordern. Mehr dazu hier Pferde
mit Papieren anderer Bundesländer
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Pferde ohne Papiere Nützliche Informationen ApHC Germany informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde DQHA informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde Viehverkehrsordnung: Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass
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