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Informationen

Lieber Pferdebesitzer,

Wer braucht einen Pass und warum?
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem
1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes (Viehverkehrsordnung)  die jeweiligen Bundesländer   zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern/ Haltern  gemeinsam mit den regionalen Zuchtverbänden einen Weg an, den Pass zu bekommen.
Der Pass muss bei jedem "Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys etc. auch in Zukunft zu gewährleisten. Der ausreichende Impfschutz (vgl. Durchführungsbestimmungen zu § 66.3.10 LPO) ist bei einer Turnierteilnahme durch dieses Dokument nachzuweisen.
Sollten Sie für Ihr Tier noch keinen Pass haben, empfehlen wir ihnen, diesen schnellstmöglich zu beantragen, da sonst ggf. Strafen oder Sanktionen drohen können.

 

Muss ich mein Pferd / Esel chippen lassen?
Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine Verordnung zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen alle Equiden einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Microchips / Transponder erhalten.
Equiden, die bereits einen gültigen Pass besitzen, müssen nur dann  nachträglich gechippt werden, wenn sie als Turnierpferd (LPO) eingetragen werden sollen.    

 

Wo bekomme ich den Pass und den Transponder?
Für alle gerittenen und gefahrenen Equiden die noch keinen Equidenpass haben können die Unterlagen bei der FN bestellt werden. Darüberhinaus ist die FN ausstellende Stelle für alle bis dato passlosen Equiden in NRW.
Wenn Sie  ein deutsch gezogenes Fohlen haben ist der Zuchtverband zuständig für die Passausstellung bei  dem die Mutter eingetragen ist.
Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Abstammungsnachweis / Geburtsbescheinigung besitzet und dieses nicht als Turnierpferd  bei der FN eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

 

Wie bekomme ich den Pass und den Transponder ?

  1. Formular bestellen per Fax, Mail , Telefon oder im Internet herunterladen (www.pferd-aktuell.de)
  2. Formular ausfüllen und an die FN zurückschicken (Halternummer zwingend erforderlich) 
  3. Nach Eingang dieses vollständig ausgefüllten Formulars erhalten Sie die bestellte Anzahl Transponder, incl. gleicher Anzahl Anträge für Equidenpässe. Ein dazu befugter Tierarzt / eine sachkundige Person setzt den  Transponder, füllt die Antragsunterlagen für Equidenpass sowie das Abzeichendiagramm aus und bestätigt es mit seiner Unterschrift. Die vollständig ausgefüllen Antragsunterlagen müssen incl. Abzeichendiagramm an die FN zurückgeschickt werden.
  4. Nach Erfassung der Daten wird ein Pass erstellt und an Sie verschickt.

 

Was bedeutet die Halter-/ Betriebsnummer und wo bekomme diese?
Eine Übersicht der zuständigen Stellen in den verschiedenen Bundesländer gibt es hier.

 

Muss ich als Halter dafür sorgen, das alle Equiden, die in meinem Stall stehen einen Pass haben?
Ja.   (siehe pdf Rechtsgrundlagen)

 

Wozu dient das Kapitel "Arzneimittelbehandlung"? (Schlachtpferd - Nichtschlachtpferd)
In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, gelten gewisse Bestimmungen für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel "Arzneimittelanhang" dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen zu ermöglichen. In dem Kapitel "Arzneimittelbehandlung" erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status "zur Schlachtung bestimmt" oder "nicht zur Schlachtung bestimmt" wählt. Der Status "nicht zur Schlachtung bestimmt" ist unwiderruflich und muss von evtl. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt, den Status "zur Schlachtung bestimmt" anzukreuzen. Das heißt nicht, dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen und allen sonstigen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Nur die sonstigen Medikamente müssen in den Pass eingetragen werden, und es muss bis zur Schlachtung in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden. Natürlich ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich. Das Pferd darf nur gegebenenfalls nicht als Lebensmittel verwertet werden. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.

 

Ich habe schon einen Pass, aber noch kein Kapitel "Arzneimittelbehandlung". Was nun?
Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erhalten hatten, haben den Abschnitt "Arzneimittelbehandlung" automatisch zugeschickt bekommen. Gegebenenfalls fragen Sie bitte beim Vorbesitzer des Pferdes danach. Die Entscheidung "zur Schlachtung bestimmt" oder "nicht zur Schlachtung bestimmt" muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen. 

 

Was muss ich tun, wenn das Pferd bereits einen ausländischen Pass hat?
Sie haben ein ausländisches Pferd für das bereits ein Pass existiert, der allerdings in Deutschland nicht registriert ist und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen. In diesem Fall muss das Pferd ebenfalls hier in Deutschland von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben im Pass bestätigt werden. Sofern im vorhanden Pass ein Abzeichendiagramm vorhanden ist, prüft der Tierarzt die Angaben zum Pferd und/oder zeichnet die Abzeichen und Wirbel dort ein und bestätigt sie durch seinen Stempel und seine Unterschrift. Weiter sind Geschlecht, Geburtsjahr und Farbe anzugeben. Sollte kein Diagramm vorhanden sein ist ein Antrag mit Diagramm vom Tierarzt auszufüllen. Bitte immer den ausländischen Pass (per Einschreiben) einreichen, damit er geprüft werden kann oder dieser möglicherweise anerkannt und Sie dann dort als Besitzer dokumentiert werden können. In diesem Fall wird kein neuer Equidenpass ausgestellt.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Gebühr für einen Transponder beträgt € 10, die Gebühr der Passausstellung liegt bei  € 32,50 jeweils zuzügl. Versandkosten und Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Kosten für den Tierarzt / Kennzeichnungsberechtigten der den Transponder setzt und das Antragsformular und das Diagramm ausfüllt.
Die Eintragung als Turnierpferd wird gesondert berechnet.

 

Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?
Eventuelle Sanktionen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.

 

Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?
Bei allen neu registrierten Equiden, die den Transponder von der Zentralstelle des jeweiligen Bundeslandes erhalten, werden die Grunddaten und Transpondernummern in der zentralen Datenbank (HI-Tier) gespeichert.BR>Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden ebenfalls in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

 

Was mache ich wenn der Pass / die Eigentumsurkunde verloren geht?
Geht der Pass oder die Eigentumsurkunde verloren so kann eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausgestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen direkt bei der FN angefordert werden. Handelt es sich um einen Zuchtpass so wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Zuchtverband.

 

Wie lange dauert es bis ich den  Pass erhalte?
Aufgrund der starken Nachfrage in unserer FN - Geschäftsstelle kann die Bearbeitung saisonbedingt   auch mal einige Wochen dauern. Unvollständig oder gar falsch ausgefüllt Anträge verlängern die Bearbeitungszeit ebenfalls.



Weitere Informationen: Günter Stegemann, Telefon 02581/6362-199, E-Mail: gstegemann@fn-dokr.de








http://www.pferd-aktuell.de/ , FN, Wissenswertes/Equidenpass, Forum Equidenpass




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