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Die National Reining Horse Assn. (NRHA) USA erläutert in ihrer Sonderpublikation "Just The Facts" immer gerne Dinge, die aktuell in den Diskussionen stehen. Nachdem sich beim letzten Mal die NRHA zum Medication Program ihre Meinung kundtat, nämlich im Grunde keine (wittelsbuerger.com vom 12.10.2005), greift sie aktuell eine kontrovers aufgenommene Regeländerung auf - die 2006 Judges Restriction Rule Change

Denn ab diesem Jahr ist es keinem Richter mit einer NRHA USA-Karte mehr erlaubt, nicht NRHA-anerkannte Reiningklassen zu richten.

 


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Hintergrund ist die aus Veranstaltersicht durchaus nachvollziehbare Praxis, auf Turnieren einen NRHA-Richter auch eine andere Reining, z.B. eine EWU-Reining richten zu lassen. Zuletzt geschah dieses auf der EWU German Open in Bad Salzuflen (wittelsbuerger.com vom 30.10.05), auf der die NRHA Richter Pat Carter und Jack Drechsler (beide Kanada) auch EWU Reinings richteten. Das würde sie in diesem Jahr ein Investigative Judges Review kosten, die Strafe, die ab diesem Jahr dafür gelten soll udn auch im Portemonnaie zu spüren ist - 3.500 USd im ersten Fall, den Verlust der richterkarte im Folgefall.

Der Grund ist einfach, und die NRHA macht auch keinen Hehl daraus: Geld.

Die Turnierveranstalter, so die NRHA, sollen dadurch angehalten werden, NRHA anerkannte Klassen durchzuführen, und dafür müssen die Reiter NRHA USA-Mitglied sein. Und jedes Mitglied spült 60 USD in die Kasse.

Das bedeutet aber auch: Keine Futurities mehr ohne NRHA-Klassen, denn Affiliate-Klassen dürfen nur noch mit NRHA-Klassen stattfinden, wenn ein NRHA USA-Richter dort arbeiten soll.
Auf der einen Seite verständlich, denn Reiningklassen "fremder" Verbände profitieren von der Infrastruktur, der Ausbildung und den Erfahrungen der NRHA und ihrer Richter.

Aber das tun so ziemlich alle Westernsportverbände weltweit auch von der AQHA, dem größten Zuchtverband der Welt. Und der hat sich noch nicht zu solch einer drastischen Maßnahme geäußert. In Deutschland profitieren z.B. Verbände wie der WRR davon, auf ausgebildetet AQHA-Richter zurückgreifen zu können, ohne daß es je jemanden in USA gestört hätte.

Natürlich gibt es für die Richter, auch in Deutschland, Ausnahmen: Sie dürfen weiterhin AQHA und APHA-Reinings richten, FN- oder FEI- Reinings und NRHA Germany-Klassen, sofern diese mit NRHA USA-Klassen zusammen abgehalten werden.

Weiterhin sind Reiningprüfungen ohne Preisgeld davon ausgenommen, Jackpot- Klassen auch. Aber, und das dürfte auch die NRHA Richter in Deutschland interessieren, es ist noch nicht klar, ob NRHA Germany-Regioturniere noch von Richtern mit der NRHA USA-Karte gerichtet werden können. Denn "beginner and green classes" sind zwar ausgenommen, ob die Klassen auf den Regios auch dazugehören, ist nicht sicher.

Sicher dagegen ist aber, daß ApHC-Reinings dazugehören und nicht von der Regel ausgenommen wurden, denn mit dem ApHC besteht keine NRHA-Vereinbarung.

Befremdlich ist die Entscheidung der NRHA auf alle Fälle - denn kein NRHA-Richter wird NRHA-Richter, weil er dann EWU-Reiningklassen richten will. NRHA-unabhängigen Verbänden aber vom Zugang zu qualifizierten Richtern auszuschließen oder diese durch Agreements zu Zugeständnissen zwingen zu wollen, scheint purer Seperatismus und Einflußnahme auf den offensichtlich wachsenden Reiningmarkt und ist ein Eingriff in die Entscheidungen der eigenen Richter, der Veranstalter und der Affiliates.

Die Reaktionen auf die Regeländerung werden interessant werden - sowohl seitens der betroffenene Verbände wie auch der Richter. Denn ob sich altgediente Richter wie ein Jack Drechsler sich so leicht per Order Mufti von "ihren" Verbänden wie EWU o.ä. trennen lassen, mag keiner so recht glauben.

Die Mitteilung der NRHA "Just The Facts - 2006 Judges Restriction Rule Change"
http://www.wittelsbuerger.de/nrha/2005/medicationprogram.htm
Alle NRHA Continental Judges
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Quelle wittelsbuerger.com

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