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Sportgesundheitspass: Reiter mit Handicap-Beauftragte Hildegard Kramer durch die FEI zur Klassifiziererin ernannt
 
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Als selbstständige Physiotherapeutin, 2. Vorsitzende der EWU Rheinland, Trainer B Westernreiten sowie Beauftragte für Reiter mit Handicap der EWU und DQHA hat Hildegard Kramer aus Gummersbach mit Unterstützung der EWU im Mai 2011 in Schweden erfolgreich den Lehrgang zum nationalen Klassifizierer abgeschlossen und kann ab sofort speziell für Westernreiter den Sportgesundheitspass ausstellen.

Der Sportgesundheitspass: Wer braucht ihn, was ist das?

Der Sportgesundheitspass (SGP) ist ein Ausweis für die Reiter mit Handicap, die an einem Turnier teilnehmen wollen. Er wird vom Deutschen Kuratorium für therapeutisches Reiten (DKthR ) ausgestellt und dient der Einstufung der Reiter mit Handicap in bestimmte Klassen – je nach dem Grad der Behinderung. Bis zum Jahr 1995 wurden auf nationalen und internationalen (klassischen) Turnieren die Reiter nach Diagnose in unterschiedliche Gruppen geteilt: Z.B. Rollstuhlfahrer, Sehbehinderung, Amputation oder geistiger Behinderung; es gab bis zu 58 unterschiedliche Gruppen.


Promotion

1994, im Rahmen der 3. Weltmeisterschaft der Handicapreiter in England, wurde auf einem gemeinsamen Treffen der Reiter, Trainer und Veranstalter beschlossen, ein Klassifizierungssystem zu testen, das schließlich 1996 zu den Paralympics in Atlanta in das Regelwerk der FEI aufgenommen worden ist.
Weltweit werden seitdem alle (klassischen) Reiter nach demselben System untersucht und gleich bewertet:
1) Unterzeichnen einer Einverständniserklärung
2) Ärztliche Bescheinigung
3) Befragung des Reiters über Basisinformationen (Anamnese) über die Erkrankung, zu Krankheitsverlauf, der Medikamenten, Hilfsmittel wie Rollstuhl, Orthesen, Gehhilfen u. ä.
4) Auswahl der Untersuchungskriterien: Muskelkraft, Beweglichkeit oder Koordination.
5) Untersuchung
Im Pass werden auch die kompensatorischen Hilfsmittel eingetragen, d. h. Hilfsmittel wie z.B. ein oder zwei Gerten, Spezialsättel, -zügel oder -bügel, die die Behinderung ausgleichen, aber keinen Vorteil verschaffen dürfen.

Die Klassifizierung darf nur durch einen autorisierten, speziell von der FEI ausgebildeten Mediziner oder Physiotherapeuten durchgeführt werden. Als Ergebnis der Untersuchung wird dem Reiter ein bestimmtes Profil zugeteilt, aus dem sich der Grade ergibt, in dem der Reiter startet:
Es gibt insgesamt 5 Grades, in Grade 1a starten die Reiter mit der stärksten Behinderung, in Grade 4 starten die Reiter mit der geringsten Behinderung.
Es muss eine Einschränkung von mindestens 15 % vorliegen, damit überhaupt ein SGP ausgestellt wird. Es starten also Reiter mit ähnlichen Behinderungen, aber evtl. unterschiedlichen Diagnosen gegeneinander. Je nach Ursache der Einschränkung muss die Klassifizierung in bestimmten Abständen wiederholt werden.

Der Richter bekommt den SGP vor dem Start vorgelegt und sieht auf Grund des Profils, welche Art Behinderung vorliegt und in welchem Grade der Reiter startet.
Im Regelbuch der EWU, Abschnitt D.7 steht geschrieben, dass Reiter mit Handicap bei Teilnahme an Turnieren einen SGP vorweisen müssen. Bisher gibt es erst wenige Turnierteilnehmer, trotzdem ist es wichtig, dass die Richter ein objektives Instrument an die Hand bekommen, das eine relativ gerechte Beurteilung zulässt. Sollte die Teilnehmerzahl größer werden, wird eine Trennung des Starterfeldes in verschiedene Grades erfolgen.

Der SGP wird beim DKthR beantragt, dort erhält man die erforderlichen Formblätter für den Arzt und die kompensatorischen Hilfsmittel, sowie eine Adressliste der autorisierten Klassifizierer.

Die Kosten für die Ausstellung eines SGP betragen für den Klassifizierer pauschal 50 € sowie einmalig für Mitglieder des DKthR 15 €, für Nichtmitglieder 80 €. Mitglieder der EWU Rheinland erhalten 40 €Zuschuss!







 


Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,

z.B. Petra Roth-Leckebusch für den Bereich EWU.
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QuelleEWU

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