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Quarter Horse-Zucht: AQHA muss keine geklonten Pferde eintragen
 
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Die American Quarter Horse Assn. (AQHA) muss keine geklonten Quarter Horses in ihr Zuchtbuch aufnehmen. Das hat nun der United States Court of Appeals in einem Berufungsverfahren entschieden und damit einen seit 2012 dauernden Rechtsstreit (mehr dazu hier) zwischen dem Verband und einer Gruppe von Züchtern abschleißend beurteilt.


Der Umgang mit geklonten Pferden wird in den USA unterschiedlich gehandhabt: Während die National Cutting Horse Assn. (NCHA) Klone im Sport zulässt, wurden Klone nun im US-Bundesstaat gesetzlich aus dem Rennsport ausgeschlossen, den Genpool und das wirtschaftliche Gleichgewicht im Rennsport zu schützen.

Den Befürwortern der geklonten Pferd geht es vor allem um die Sicherung von wertvollem Erbgut erfolgreicher Pferde, die Kritiker bemängeln, daß Klone nicht so erfolgreich seien wie die "Originale".
Nachzucht geklonter Pferde war erstmals 2014 auf der NCHA Futurity in Fort Worth, Texas, im Ring zu sehen. Aus Serendipity Again, dem Klon von Doc’s Serendipity, stammt die Stute Rogers Elanor, sowie Rubys Metallic Matti, von Metallic Cat aus der Playboys Ruby Too, einem Klon der All-Time Leading Cutting-Vererberin Playboys Ruby, und Metallic Lil Melody (Lynxy), von Metallic Cat aus der Lynx Melody Too, einem Klon von Lynx Melody.

Dr. Veneklasen und Mr. Abraham hatten 2012 Klage gegen die AQHA eingereicht, weil sie sich durch das Verbot der Eintragung von geklonten Quarter Horses und der Nachkommen von geklonten Quarter Horses durch die AQHA benachteiligt fühlten.
2013 entschied das Bundesbezirksgericht in Amarillo in der Angelegenheit gegen die AQHA zugunsten der Kläger und wies den Verband in einer Einstweiligen Verfügung an, mit seinen Anwälten und denen Anwälten der Gegenseite gemeinsam eine entsprechende Regelung für das AQHA Handbook auszuarbeiten. Das Prozeßrisiko belief sich auf 891.387 USD zzgl. Zinsen (mehr dazu hier.

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