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Kaum Änderungen: Neue Vorschläge für die DQHA "Futurity / Maturity Handbücher"
 
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Die Deutsche Quarter Horse Association (DQHA) hat auf der DQHA-Convention am 27. Februar 2010 ihre Entwürfe zum "DQHA Futurity / Maturity Handbuch" und zum "DQHA Regionenfuturity Handbuch" vorgestellt. Diese Entwürfe sollen am 18. April auf der Jahreshauptversammlung in Hanau zur Abstimmung kommen, vorher sind sie auch Thema auf der Regionalgruppentagung bei Wenden an diesem Samstag (mehr dazu hier).

Update: 18. März 2010

Nach der Kommentierung der ersten Entwürfe (siehe unten) stellt die DQHA nun unwesentlich modifizierte Vorschläge zur Diskussion.
Diese können Sie hier nachlesen, Änderungswünsche sind nun nach Ablauf der Frist am heutigen 18. März aber nicht mehr möglich.

Durch eine Annahme einer entsprechenden Satzungsänderung (mehr dazu hier) würden die Mitglieder zudem in Zukunft "entmündigt" werden, da Änderungen an den Regelwerken nur noch dem DQHA Zucht- und DQHA Sportausschuss sowie vom DQHA Vorstand vorgenommen werden könnten.

DQHA Handbuch Futurity/Maturity
DQHA Regionalfuturitys
DQHA Satzungsänderungsanträge 2010

Weiterhin bleibt die DQHA bei dem Plan, u.a. die Regionalgruppenfuturitys mit 25 EUR Preisgeld je Start zu verpflichten:
Somit bleiben die Kommentierungen wie bereits geschehen bestehen, aktualisierte Erläuterungen finden Sie hier.


DQHA-Handbuchentwürfe - mehr als nur kleine Regeländerungen

Die vorgestellten Handbücher sind aber weitaus mehr als nur leicht modifizierte Regeländerungen, sie sollen in Zukunft nur noch alleine Vorstand geändert werden, auf Vorschlag des des DQHA Zucht- und/oder DQHA Sportausschuss hin.

Durch einen gleichzeitigen Satzungsänderungsantrag von DQHA-Zuchtobmann Markus Rensing und DQHA-Sportobfrau Michaela Kayser (mehr dazu hier) sollen die Regeln für die SSA und die DQHA Futurity/Maturity aus der DQHA-Satzung entfernt werden und in eigenständige Handbücher übergehen. Damit wird den DQHA-Mitgliedern die Möglichkeit an der direkten Gestaltung von SSA- und Futurityregeln genommen, da in Zukunft darüber nicht mehr in der Jahreshauptversammlung entschieden werden soll, sondern die Regeln in Zukunft alleine vom DQHA-Vorstand auf Vorschlag des DQHA Zucht- und/oder DQHA Sportausschuss geändert werden sollen.

Will sich die DQHA von den kleinen Züchtern verabschieden?

Mit einer Änderung der Regeln für Regionalfuturitys würde sich die DQHA zudem von der individuellen, regionalen Förderung vor allem kleinerer Züchter wohl verabschieden.

In Zukunft sollen nicht mehr 60% des Startgeldes als Preisgeld die Futurityklassen gehen, sondern ein fixer Betrag von 25 EUR. Das könnte für die kleineren regionalen Futuritys wie Ost- oder Nordfuturity existentielle Folgen haben, denn dort beträgt das Startgeld lediglich 30 bzw. 35 EUR.

Führt man nun 25 EUR ab, verblieben pro Start nur 5 bzw. 10 EUR für alle anderen Kosten des Turniers - viel zu wenig. Erhöht man das Startgeld, würde wohlmöglich diese Turniere mangels Beteiligung ausfallen, und Regionalfuturitys gäbe es möglicherweise nur noch in ohnehin schon starken Bundesländern wie Niedresachen (Nordfuturity) oder Nordrhein-Westfalen (West). Noch vor zwei Jahren hiess es, "die DQHA setzt auf die Regionen", nachdem "das Konzept mit nur vier Futuritys in Nord, Süd, West und Ost einige Züchter als zu unflexibel empfunden hatten", so noch der Pressetext der DQHA zur JHV 2008 (mehr dazu hier).
Mit einer Umsetzung der vorliegenden Entwürfe würde man sich von der Strategie der Regionenförderung nach weniger als zwei Jahren wieder verabschieden.


Kommentierung „DQHA Futurity / Maturity Handbuch 2010“ (Stand: 18.02.2010)

Da ein weiterer Satzungsänderungsantrag von DQHA Zuchtobmann Markus Rensing und DQHA Sportobfrau Michaela Kayser mögliche Änderungen der Handbücher nur bis zum 18. März 2010 ermöglichen soll ("Hiermit beantragen wir, dass die in der DQHA Satzung enthaltenen Futurity/Maturity Regeln incl. der Regelungen für die Regionenfuturities durch das spätestens am 18.3.2010 auf der DQHA Homepage veröffentlichte DQHA Futurity/Maturity Handbuch und das DQHA Handbuch für Regionenfuturities ersetzt werden"), kommentiert Jürgen Baron von Bistram , AQHA Show Manager und ehemaliger Obmann des DQHA-Sportausschusses, die vorliegenden Entwürfe der Handbücher.

Im Nachfolgenden möchte ich meine Kommentierungen zu den Ergänzungen / Änderungen der sog. „Bärenfell-Gruppe“ zur Kenntnisnahme und Information der DQHA Mitglieder zu Verfügung stellen:

A. Stallion Service Auction (SSA)

§1 Bedingungen für die Teilnahme der Hengste (S. 3)

· Es wurde der Passus bzgl. der DQHA Mitgliedschaft des Stutenbesitzers (Ersteigerers) ersatzlos gestrichen, obwohl gem. „§ 5 Durchführung der Auction“ nur interessierten DQHA Mitgliedern die Hengste zum Kauf angeboten werden. Unter Beibehaltung dieser Änderung wäre die DQHA Mitgliedschaft der Stutenbesitzer nicht notwendig, da gem. der DQHA Futurity / Maturity Regeln „§1 Startberechtigung“ lediglich Besitzer und Vorsteller eine DQHA Mitgliedschaft nachweisen müssen. Darüber hinaus würden bei Beibehaltung dieser Regelung weiterhin die Stutenbesitzer einen Freistart erhalten, ohne jemals DQHA Mitglied gewesen zu sein.

§5 Durchführung der Auction

· Unter lfd.-Nr. 3 (S. 5) wird zwar die Nachkaufgebühr von EUR 150,- auf EUR 50,- reduziert, dennoch liegt das Mindestgebot weiterhin bei 50% der Decktaxe und EUR 150,-. Hier führt die Reduzierung der Nachkaufgebühr zu einer evtl. Unstimmigkeit.

B. DQHA Futurity / Maturity Regeln

§2 Futurity-Klassen

· Unter lfd.-Nr. 1 (S. 8) wird eine neue Passage eingefügt (bisher die lfd.-Nr. 3 des §2) und die Trennung der Weanling Halter Klassen in die Divisionen „early“ und „late“ neu definiert. Zukünftig sollen die Weanling Halter Klassen ab 12 teilnehmenden Pferden (bisher ab 16) geteilt werden.
· Weiterhin wird die Definition des zukünftigen Teilungsmodus angekündigt, welcher jedoch noch durch den DQHA Zuchtausschuss erarbeitet werden muss. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, wie der DQHA Zuchtausschuss die Trennung in „early“ und „late“ definieren will:
- wenn eine ungerade Anzahl von Entries vorliegt,
- wenn mehrere Weanlings am selben Tag geboren sind.

§3 Nennung (S. 9)

· Die eingebrachten Änderungen definieren nun verbindlich die Festlegung eines Nennungsschluss (mind. 4 Wochen vor Turnierbeginn) in der Ausschreibung, und dass keine Nachnennungen angenommen werden. In der Vergangenheit wurde die Angabe eines verbindlichen Nennungsschlusses nicht zwingend gefordert, sondern lediglich geregelt, dass bei Vorlage eines solchen nicht nachgenannt werden dürfe.
· Neu eingefügt ist der Hinweis darauf, dass für auf dem Postwege eingehende Nennungen das Datum des Poststempels gelte. Diese Passage lässt den Schluss zu, dass zukünftig auch auf andere Wege (eMail, Fax, persönlich etc.) genannt werden kann, legt für diese Übermittlungsarten jedoch keine verbindliche Definition des Eingangsdatums fest.

§4 Nenngeld (S. 9)

· In §4 wird festgelegt, dass sich die Meldestelle unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten kann, TeilnehmerInnen vom Start auszuschließen. Da die Aufgaben der Meldestelle (Show Office) i.d.R. fremd vergeben werden, sollte sich der DQHA Vorstand oder ein anderes offizielles DQHA Organ (Geschäftsstelle, Ausschuss etc.) die Entscheidung über Nichtannahme von Nennungen bzw. Ausschluss vorbehalten. Darüber hinaus sollte verbindlich festgelegt werden, ob bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen eine Nennung nicht akzeptiert wird.

§6 Richter (S. 10)

· Neu festgelegt wurde, dass alle DQHA Futurity Klassen (hier sollte der §6 ebenfalls auf alle „DQHA Maturity Klassen“ erweiter werden) von mind. drei (3) anerkannten AQHA RichterInnen gerichtet werden müssen und es wird die Empfehlung abgegeben, dass fünf (5) AQHA RichterInnen eingesetzt werden sollen. Die bisherigen Regelungen sahen den Einsatz von mind. zwei (2) AQHA RichterInnen vor.
· Neu eingefügt ist die Möglichkeit, dass jede Klasse von verschiedenen Richterpaaren gerichtet werden kann. Hier stellt sich nun die Frage, wie bei drei (3) RichterInnen verschiedene Richterpaare zum Einsatz kommen sollen. Darüber hinaus werden RichterInnen grundsätzlich nicht paarweise eingesetzt, sondern immer individuell. Vor diesem Hintergrund erschließt sich diese Passage nicht bzw. für welchen Fall sie eingebracht wurde.

§7 Änderungen der Futurity / Maturity Regeln

· Unter lfd.-Nr. 1 (S. 11) wird die früheste Streichung von Klassen von bisher „2-5 Jahre“, auf zukünftig „2-7 Jahre“ festgelegt. Mit der Erweiterung auf „7 Jahre“ wird nun ein kompletter Futurity-Jahrgang (von Weanling in den Halter Klassen bis 6-jährig in den Performance Klassen) abgedeckt.

§10 Regionenfuturity

· §10 ist komplett gestrichen und in ein eigenständiges „DQHA Regionenfuturity Handbuch“ überführt worden. Diese Streichung erschließt sich nicht, weil nun mit zwei Dokumenten gearbeitet werden muss, wobei die Differenzen zum „DQHA Futurity / Maturity Handbuch“ nur marginal sind. Sowohl Änderungsdienst, als auch Transparenz und Handhabbarkeit leiden unter der Trennung. A.h.S. wäre es sinnvoller, die entsprechenden Passagen in die bestehenden Regelungen einzuarbeiten bzw. den bisherigen §10 zu ergänzen.


Kommentierung „DQHA Regionenfuturity Handbuch 2010“ (Stand: 18.02.2010)

Im Nachfolgenden möchte ich meine Kommentierungen zu den Ergänzungen / Änderungen der sog. „Bärenfell-Gruppe“ zur Kenntnisnahme und Information der DQHA Mitglieder zu Verfügung stellen:

A. DQHA Regionen-Futurity / Maturity Regeln

§1 Startberechtigung
· Unter lfd.-Nr. 3 (S. 3) wird die grundsätzliche Startberechtigung sowie die freie Wahl der DQHA Regionenfuturity seitens der BesitzerInnen definiert. Neu eingefügt ist die Passage bzgl. sog. „Mehrfachstarts“ im Rahmen verschiedener DQHA Regionenfuturities. Gem. dieser Bestimmung sind zukünftig diese sog. „Mehrfachstarts“ grundsätzlich nicht möglich.
· In der DQHA News v. 28.02.2010 wird die Klärung dieser Frage als eines der wesentlichen Ergebnis der seitens des DQHA Vorstandes eingesetzten Arbeitsgruppe exemplarisch dargestellt. Der Obmann des DQHA Zuchtausschusses stellt in dieser News heraus: „Beispielsweise war bislang nicht klar geregelt, ob es zulässig ist, dasselbe Pferd im gleichen Jahr bei verschiedenen Regionenfuturities zu starten. Hier schafft das neue Handbuch Klarheit: Jeder kann sich frei entscheiden, bei welcher Regionenfuturity er starten möchte (unabhängig vom Wohnort). Er muss sich jedoch für eine Futurity entscheiden und darf nicht mehrfach starten.“ (Zitat)
· Die neu eingebrachte Passage „Mehrfachstarts im Rahmen verschiedener DQHA Regionenfuturities sind grundsätzlich nicht möglich“, sorgt gerade nicht für die zitierte Klarheit und lässt Raum für Interpretationen:
- Zunächst ist der Begriff der „Mehrfachstarts“ in der Turnierszene belegt und charakterisiert Pferd-/Reiter-Kombinationen, die im Rahmen einer Show „mehrfach an den Start“ gehen. Die Verwendung dieses Begriffs im Sinne von „showübergreifend“ ist unüblich und missverständlich. Im Lichte dieser Definition sind demnach „Einfachstarts“ im Rahmen verschiedener DQHA Regionenfuturities zulässig.
- „Grundsätzlich“ bedeutet i.d.R. immer „im Grundsatz“ und lässt bewusst Ausnahmen im Einzelfall zu.
- Mit dem Hinweis darauf, dass es vor dem Hintergrund der Definition „nicht möglich“ ist stellt sich die Frage nach dem „Warum?“. Hier sollte zur eindeutigen Klarstellung und für mehr Transparenz eine unmissverständliche Regelung i.S. von „verboten, unzulässig, untersagt etc.“ erfolgen.
- Darüber hinaus wird keine Regelung für den Fall aufgezeigt, wenn ein Pferd „zeitlich zwischen zwei DQHA Regionenfuturities“ den Besitzer wechselt. Ist der neue Besitzer gem. §3 (lfd.-Nr. 3) in seiner Wahl frei, auch wenn das entsprechende Pferd bereits unter seinem alten Besitzer an einer DQHA Regionenfuturity teilgenommen hat? Oder ist das Pferd unter dem neuen Besitzer nicht mehr startberechtigt?
· Bisher war dieser Passus nicht durch eine DQHA Futurity / Maturity Bestimmung geregelt, so dass die Teilnahme an mehreren DQHA Regionenfuturities zulässig war. Auch hier Bestand erhebliche Unkenntnis seitens der DQHA, da in 2009 mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit entsprechende Anfragen verneint und Nennungen abgelehnt wurden.

§3 Nennung (S. 4)

· Die eingebrachten Änderungen definieren nun verbindlich die Festlegung eines Nennungsschluss (mind. 4 Wochen vor Turnierbeginn) in der Ausschreibung, und dass keine Nachnennungen angenommen werden. In der Vergangenheit wurde die Angabe eines verbindlichen Nennungsschlusses nicht zwingend gefordert, sondern lediglich geregelt, dass bei Vorlage eines solchen nicht nachgenannt werden dürfe.
· Neu eingefügt ist der Hinweis darauf, dass für auf dem Postwege eingehende Nennungen das Datum des Poststempels gelte. Diese Passage lässt den Schluss zu, dass zukünftig auch auf andere Wege (eMail, Fax, persönlich etc.) genannt werden kann, legt für diese Übermittlungsarten jedoch keine verbindliche Definition des Eingangsdatums fest.

§4 Nenngeld (S. 5)

· In §4 wird festgelegt, dass sich die Meldestelle unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten kann, TeilnehmerInnen vom Start auszuschließen. Da die Aufgaben der Meldestelle (Show Office) i.d.R. fremd vergeben werden, sollte sich der Vorstand der DQHA Regionalgruppe die Entscheidung über Nichtannahme von Nennungen bzw. Ausschluss vorbehalten. Darüber hinaus sollte verbindlich festgelegt werden, ob bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen eine Nennung nicht akzeptiert wird.

§5 Preisgeld (S. 9)

· Unter lfd.-Nr. 4 (S. 5f) wird verbindlich festgelegt, dass EUR 25,- als anteiliges Startgeld dem auszuzahlenden Preisgeld hinzugefügt werden müssen. Für die DQHA Futurity / Maturity (Hauptshow) wird ein anteiliges Startgeld von 60% festgelegt.
· In 2009 wurden nachfolgenden Startgelder im Rahmen der verschiedenen DQHA Regionenfuturities erhoben:
- DQHA West-Futurity 2009: EUR 40,- (60% Ausschüttung)
- DQHA Süd-Futurity 2009: EUR 40,-
- DQHA Nord-Futurity 2009: EUR 35,- (60% Ausschüttung)
- DQHA Ost-Futurity 2009: EUR 30,-
· Mit dieser neuen Regelung werden gerade kleinere DQHA Regionenfuturities in erheblichem Maße im Rahmen ihres Budgets beeinflusst. Für z.B. die DQHA Ost-Futurity bedeutet die neue Regelung, dass lediglich EUR 5,- vom Startgeld zur Deckung der Kosten (Richter, Ehrenpreise, Werbung etc.) übrig bleiben. Die Erhöhung der Startgebühren ist die unweigerliche Folge, was sich evtl. negativ auf die Starterzahlen und somit auf die Entwicklung dieser regionalen DQHA Futurity auswirken könnte. Den Veranstaltern wird ein erhebliches Maß an Flexibilität im Rahmen der Finanzierung genommen.

§6 Richter (S. 6)

· Neu festgelegt wurde, dass alle DQHA Regionenfuturity Klassen von mind. einem (1) anerkannten AQHA RichterIn gerichtet werden müssen. Der Einsatz weiterer AQHA / DQHA RichterInnen ist optional.
· Darüber hinaus wird festgelegt, dass vor Beginn der Show für jede Klasse ein Tie-Richter festgelegt werden muss. Diese Regelung ist entbehrlich, wenn die DQHA Regionenfuturity nur von einem (1) RichterIn gerichtet wird. Hier sollte a.h.S. zunächst der Hinweis auf den Einsatz von mehreren RichterInnen getätigt werden und dann erst die Regelungen bzgl. der Tie-Richter folgen.

C. Turnierbestimmungen (für Ausschreibung)


a.) Besondere Turnierbestimmungen
· Unter lfd.-Nr. 6 (S. 9) wird festgelegt, dass der Veranstalter Klassen der DQHA Regionenfuturity auch „class in class“ mit der entsprechenden AQHA Disziplin durchführen kann. Da jedoch die Durchführung einer AQHA Show nicht verbindlich ist und die DQHA Regionenfuturity auch im Rahmen einer DQHA oder als „Stand-alone“ Show durchgeführt werden kann, sollte diese Passage zur Klarstellung überarbeitet werden.

Die Kommentierung hier als pdf-Dokument zum Download/ Ausdruck

Die Anträge finden Sie hier im Detail

Vorschlag für das DQHA Futurity Maturity Handbuch 2010
Vorschlag für das DQHA Regionenfuturity Handbuch 2010
DQHA Satzungsänderungsanträge 2010





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z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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Quellewittelsbuerger.com




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