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AQHA: Pferde mit zu viel Weiß sind in Halter nicht erlaubt
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Das ideale Halter-Pferd verkörpert das Zuchtziel der American Quarter Horses, es ist also muskulös, korrekt gebaut und ausdrucksvoll. Das typische American Quarter Horse gilt nach wie vor als möglichst einfarbig, übermäßig große Weißabzeichen sind unerwünscht. Das schlägt sich in einer AQHA Regel für die Halter-Klassen nieder, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist (AQHA Rule 448 HALTER CLASSES (C) (1)).

Demnach dürfen Pferde mit Überbiss (Parrot Mouth, Rule 205(a)), Einhoder (Rule 205(b)) oder solche mit zu großen weißen Abzeichen (excessive white notation, Rule 205(d)), nicht an Halter-Klassen teilnehmen.

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Das Show Management muss die Papiere jeden einzelnen Pferdes in Hinblick auf seine Startberechtigung überprüfen. Wenn ein Pferd in einer Halter-Klasse genannt wird, das nicht starten darf, wird es disqualifiziert und der Show Secretary zur Rechenschaft gezogen. Die Papiere jedes einzelnen Pferdes müssen daher gründlichst überprüft werden. Fohlen, deren die Abzeichen über die im Regelbuch vorgeschriebenen Weißgrenzen hinausgehen (so genannte Crop Outs), werden sofern sie Nachkommen von eingetragenen American Quarter Horses sind, seit 1. Mai 2004 nach Überprüfung der Abstammung (DNA Test) bei der AQHA in einem speziellen Zuchtbuch eingetragen (nicht zu verwechseln mit dem Appenix!). Sie können an AQHA Rennen und Performance Klassen teilnehmen, nicht jedoch an AQHA Halter-Klassen.

Eine aktuelle Diskussion zum Thema finden Sie hier.

Die Übersetzung von Karin Meier-Reike:

"205. GENETISCHE DEFEKTE UND UNERWÜNSCHTE MERKMALE
(a) sagt was zum Überbiss aus...
(b) sagt was zu Kriptochiden aus...
(c) sagt was über HYPP aus...

(d) Weiße Abzeichen: Ein Pferd, das weiße Abzeichen mit darunterliegender weißer Haut außerhalb der im folgenden beschriebenen Linien hat kann bei der AQHA nur dann registriert werden, wenn seine Abstammung genetisch über DNA-Test des Pferdes und der Elterntiere nachgewiesen ist.Züchter sollten sich darüber bewußt sein, dass das American Quarterhorse, obwohl es seit langer Zeit als einfarbiges Pferd anerkannt, identifiziert und beworben wird gelegentlich Nachkommen mit Overo-Charakteristik hervorbringen kann. Solche Eigenschaften werden als uncharakteristisch für die Rasse betrachtet. Folgender Hinweis wird auf den Registrationspapieren jener Pferde vermerkt, welche die folgenden Abzeichen-Begrenzungen überschreiten: "Dieses Pferd hat weiße Abzeichen, die gemäß AQHA Reglement als unerwünschte Eigenschaft und nicht charakteristisch für die Rasse betrachtet werden."

(1) Eine parallel zum Boden um das Vorderbein gezogene Linie, halbwegs an einer Stelle zwischen der Spitze des Ellenbogen (Mitte des Tuber olecrani und proximal die Epiphysis der Ulna) und der Spitze des Erbsbeines (Os carpi accessorium und lateral Processus styloideus).

(2) Eine Line parallel zum Boden um die Mitte des Unterschenkels der Hinterbeine. (Die Mitte des Unterschenkels wird definiert als gedachter Punkt an der Vorderseite des Unterschenkels halbwegs zwischen der Spitze des Knies und der Mitte des Sprunggelenkes). Der Hinweispunkt liegt zwischen der knöchernen Erhebung auf der Innenseite (medial) der Knieregion (anatomisch bezeichnet als medialer Condylus der Tibia) und der am meisten vorspringenden knöchernen Erhebung oben und innen am Sprunggelenk (anatomisch bezeichnet als medialer Malleolus der Tibia).

(3) Eine Linie um den Nacken des Pferdes unmittelbar hinter dem Hinterhauptsbein -Genick - und durch die Mitte der Kehlgrube.

(4) In einer Zone von je 5 cm beidseitig der Bauchmittellinie, beginnend am Punkt mittig zwischen den Vorderbeinen bis einschließlich der äußeren Vorhaut und des Euters.

(5) Zusätzlich sind einzelne weiße Abzeichen mit heller Haut erlaubt, sofern sie mit einer Scheibe von 2,54 cm Durchmesser vollständig bedeckt werden können; dies gilt für einzelne weiße Flecken auf dem Körper oder Teile von weißen Abzeichen, die über die beschriebenen Linien hinausgehen.

(6) Flächen weißer, pinkfarbener oder gesprenkelter Haut an den Genitalien des Pferdes, einschließlich äußere Vorhaut und Euter, in der Achselregion (Armbeugen) oder auf der Innenseite der Hinterschenkel bis zu Unterseite der Schweifrübe und die nicht direkt sichtbar sind, wenn sich das Pferd in einer stehenden Position befindet, werden nicht als unerwünschte Merkmale gemäß (d) betrachtet.


Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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QuelleDQHA



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