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Die Angelegenheit um die Pferdehaftpflichtverträge durch den Rahmenvertragspartner der DQHA und EWU, NOVUS Assekuranz, wird zunehmend deutlicher.
Die Fakten bis heute:

Wie Mitglieder unseres Diskussionsforums bereits am Dienstag vermeldeten, reagierte die Novus Assekuranz seit geraumer Zeit nicht mehr auf Anfragen der Versicherten. Spekulationen um eine mögliche Insolvenz wurden einige Zeit später durch die DQHA beendet. Demnach wurde der Novus Assekuranz durch die R+V Versicherung bereits zum 31.12.2003 gekündigt. Solche Kündigungen durch die Versicherungen werden üblicherweise mit drei bis vier Monaten Vorlauf zum Stichtag vorgenommen, was bedeuten würde, daß die Kündigung durch den Versicherer der Novus bereits im September/Oktober 2003 bekannt gewesen sein müsste. Herr Lillich/Novus hat darüber allerdings die DQHA, obwohl vertraglich festgelegt, nicht informiert. Und die R+V, die die DQHA  über jeden Schadensfall stets direkt informiert, hat die DQHA ebenfalls nicht informiert.

Dennoch hat die Novus Anfang 2004 von den Versicherungsnehmern die Versicherungsprämien eingezogen, und dies wird durch die Staatsanwaltschaft nach der Strafanzeige durch die DQHA und EWU derzeit geprüft, offensichtlich nicht an einen Versicherer oder einen Versicherungspool weitergeleitet.


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Offiziell  hat die DQHA davon erst am 05. Juni diesen Jahres Kenntnis bekommen, nachdem sie auf einer Vorstandssitzung auf Anfrage durch Harald Lillich die Auskunft bekamen, daß dieser einen  von der R+V Versicherung gekündigten und der DQHA rahmenvertragswidrig nicht mitgeteilten ersetzenden Rahmenvertrag durch eine Poolbildung mit Süderelbe, rückversichert mit der Axa Colonia abgeschlossen hätte. Diese Aussage wollte er mit einem Bestätigungsschreiben bis zum 06. Juni nachweisen, ein solches wurde aber nie vorgelegt. Auf Nachfrage der DQHA am 07. Juni bei Süderelbe wurde deutlich, daß dort weder der Name Lillich noch Novus bekannt sind, ein solches Bestätigungsschreiben also nie existieren konnte. Ob eine Unterschlagungs- und Betrugsverdacht bestätigt wird, kann nur der Staatsanwalt und das Gericht klären, zumal Herr Lillich erklärt hatte, dass er die aufgelaufenen Schäden bearbeiten und regulieren würde.  Deshalb war es auch für die DQHA und EWU schwierig in die Öffentlichkeit zu gehen, denn wenn es dennoch eine Rückversicherung geben sollte, könnte Herr Lillich die Verbände auf Rufschädigung und Schadensersatz verklagen. Eine zu frühe Veröffentlichung kann dazu führen, dass der Staatsanwalt bei seinen Ermittlungen, z.B. einer Durchsuchung nicht mehr genügend Hinweise vorfindet.

Was bedeutet dieses zunächst für die ehemals durch Novus versicherten Betroffenen?
Ganz schnell einen neuen Haftpflichtversicherer finden, denn die Betroffenen sind, so scheint jetzt klar zu sein, seit dem 01. Januar 2004 bis 28.5.04 (DQHA) bzw. 10.6.04 (EWU) und vereinslose Direktversicherer bei Novus bis heute OHNE Deckung unterwegs.

Dank dem schnellen Handeln der DQHA besteht für DQHA Mitglieder allerdings wieder Deckung ab dem 28.5.04, wenn beim neuen Partner der Fa Schlichting das Antragsformular ausgefüllt wird. Das bedeutet nach dem heutigen Stand unserer Informationen aber auch, daß alle Schadenfälle vom 1.1.04 bis 28.5 (DQHA), 10.6.(EWU), für vereinslose fortwährend nicht gedeckt sind, und ergo solange kein Versicherungsschutz besteht, bis jeder Betroffene eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Lediglich bei dem neuen, von der DQHA und EWU angebotenen Versicherer, würde eine rückwirkende Deckung zu den o.g. Terminen greifen. Und hier kann jeder Tag entscheidend sein!

Das heißt, daß alle Schadensfälle seit Anfang des Jahres aus dem Privatvermögen des Betroffenen zu ersetzen sind. Und das kann z. B. bei einem Personenschaden durchaus existenzbedohende Dimensionen annehmen. Für einen Betroffenen können sich zwar aus dieser Situation zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Novus ergeben, aber diese sind zunächst erst einmal geltend zu machen. Wobei die mögliche Realisierung dieser Ansprüche sich danach wohl als nicht ganz unproblematisch darstellen dürfte. Dafür muß ein Makler jedoch eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen haben. ...


Ungewiß ist auch die Größenordnung der betroffenen Verträge. Angesichts der Dauer der Vertragsbeziehungen zwischen den Verbänden und NOVUS, die wahrscheinlich 10 Jahre oder mehr betragen dürfte, sind Spekulationen in der Größenordnung von 3.000 - 5.000 Verträgen nicht unrealistisch, vorsorglich sind beim neuen Versicherer 3.000 Pferde angemeldet worden. Die Identifikation der Verträge wird nachgewiesen durch den DQHA/EWU Mitgliedsausweis und den Beleg der letzten Rechnung bei Lillich/Novus.


Sowohl DQHA und EWU haben einen neuen Rahmenversicherer, den Versicherungsmakler Hartmut Schlichting, gefunden, der vorsorglich ab dem 28. Mai (DQHA) bzw. 10.Juni (EWU) allen darüber Versicherten nachträgliche Deckung anbieten kann. Das bedeutet aber nicht, daß damit alle bisher bei Novus Versicherten automatisch versichert sind, sondern lediglich, daß diese Versicherten, wenn sie bei der Fa. Schlichting melden und versichern lassen, eine rückwirkende Deckung erreichen können.

Wir können daher nur empfehlen, sich sehr rasch die persönliche Versicherungssituation anzuschauen und ggf. zügig zu reagieren. Man kann sagen, wenn man keine Versicherungspolice der R+V in Händen hält, ist man wohl nicht versichert. Abschließend kann dies aber weder die DQHA noch EWU feststellen, lediglich die Staatsanwaltschaft und das Gericht kann feststellen, dass kein Versicherungsschutz wegen einer Unterschlagung vorliegt.
Für das Angebot durch die Firma Schlichting konnten wir erfahren, daß die bis jetzt noch geltende Selbstbeteilung von EUR 150.- gestrichen und das Angebot evtl. auch auf weitere Westernverbände ausgeweitet werden soll. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Fremdreitern wie Reitbeteiligungen ist die namentliche Angabe der Reitbeteiligung notwendig, Schäden an Pferdehängern sind innerhalb dieses Rahmens nicht versichert. Konditionen etc. finden Sie hier.

Zur Beleuchtung der rechtlichen Situation haben wir Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei aufgenommen, von der wir in Kürze weitere Informationen erwarten. Durch diese besteht auch das Angebot, Betroffene individuell bei Schadensfällen etc. zu betreuen.

Wir werden Sie zu diesem Thema weiter informieren. Erste Betroffenen haben sich bereits in unserem Diskussionsforum dazu gefunden und ausgetauscht - dieses finden Sie hier.

In der Zwischenzeit rät die EWU davon ab, die R+V Versicherung zu kontaktieren, mehr dazu hier!

 


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