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Die Aufstellung der Fohlen zur Musterung im Stand erfolgt auf den Zuchtschauen am Halfter. Das gehorsame Aufstellen sollte daher im Heimatstall vorgeübt werden. Die Fohlenschau ist keine Halterprüfung. Die Fohlen sollen vor allem auch ihre Grundeignung in der Bewegung aufzeigen und sich somit im Schritt und Trab möglichst frei entfalten können, weshalb wir die Fohlen auch im Freilaufen beurteilen. Stuten werden nach Sichtung der Unterlagen zur Exterieurbeurteilung auf der Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab an der Hand vorgestellt. Fohlen bei Fuß können mitlaufen. Das ruhige offene Aufstellen und die Vorstellung der Stute an der Hand im Schritt und Trab sollte ausreichend vorgeübt werden. Ein Freilaufen der Stuten ist nicht vorgesehen.
Voraussetzung für die Vorstellung aller Pferde ist ein einwandfreier Futter- und Pflegezustand. Pferde, die lahm gehen, sind nicht beurteilungsfähig. Für alle Pferde gilt zur Vorstellung insbesondere Haftpflichtversicherung, Impfschutz und die Herkunft aus einem krankheitsfreien Bestand. Der ApHCG e.V. schließt jegliche Haftung für Schäden an Teilnehmern, Zuschauern und an den Tieren aus. Die Teilnehmer sind insbesondere keine Gehilfen im Sinne des § 279 BGB und § 831 BGB. Für alle Zuchtpferde wird eine Sichtung des Pferdepasses zu Beginn der Vorstellung durchgeführt. Für Fohlen und bei Bedarf auch für ältere Pferde können ApHCG Pferdepässe auf den Zuchtschauen beantragt werden.
Für Tipps und weitere Informationen zu unseren Zuchtschauen und zu den ausgeschriebenen Klassen stehen Ihnen unsere Zuchtwarte und das ApHCG Servicebüro zur Verfügung. Die Anmeldungen zur Vorstellung Ihrer Pferde richten Sie bitte mit den Nennformularen direkt an die Zuchtwarte der Regionalgruppen.
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