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Veröffentlichung der Satzungsänderungen zur Delegiertenversammlung am 19.02.2005 in Radevormwald
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Folgende Anträge wurden zur Jahreshauptversammlung des PHCG im Februar 2005 gestellt:
 

Satzung
 
§1 Alt -- Sitz in Kaiserslautern – Vereinsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern –
Neu -- Sitz in Eickendorf – Vereinsregister beim Amtgericht Haldensleben –
 
§3 Alt -- Paint Horse --
Neu -- American Paint Horse –
 
§5 Alt -- Paint Horse --
Neu -- American Paint Horse –
 
§8 neu Abs 5
Auf Antrag und zufrieden stellender Begründung, kann der Vorstand eine Mitgliedschaft für höchstens 2 Jahre ruhend stellen. Alle Privilegien ruhen während dieser Zeit ebenfalls. Der Bezug der Verbandszeitschrift entfällt während dieser Zeit –
 
§16 Abs 2
Alt -- Januar
Neu -- Februar
Neu -- Ein Recht der deligierten auf Zustellung der Anträge vor der Delegiertenversammlung besteht nicht.
Neu --Die Anträge weren spätestens 2 Wochen vor der Versammlung auf der vereinseigenen Homepage veröffentlicht.
 
§17 Neu -- Die Ausschussvorsitzenden haben allerdings nur 1 Stimmen in dem Beirat .
(d.h. z.B. das ein Vorstandsmitglied oder Reg.-Vorsitzender egal in welcher Funktion im Beirat und erweiterten Vorstandssitzungen grundsätzlich nur eine Stimme hat)
 
§23 Neu Den Kassenprüfern müssen die Unterlagen spätesten 14 Tage vor der
Jahreshauptversammlung komplett zu Verfügung stehen.
Die Aufgabe der Kassenprüfer ist es, die Kassen und Konten auf sachliche Richtigkeit zu prüfen .
Sie müssen bei korrekter Führung Entlastung erteilen.
Sie sind jedoch berechtigt bei unsinnigen oder überzogenen Ausgaben dem Vorstand hierüber einen schriftlichen Bericht zur Überprüfung vorzulegen.

Beitrags- und Gebühren- Ordnung
 
§1 Abs. 1 Erhöhung des Beitrags von 95€ auf 105€
 
Neu Abs. 8
Siehe Satzung §8 Abs.5
 
Neu Abs. 2/c)
Studenten und Auszubildende, die das 19. Lebensjahr vollendet haben, zahlen bei Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbesch., bzw. dem Ausbildungsvertrag den Beitrag für Jugenderstmitglieder in Höhe von 40€. Die Aufnahmegebühr beträgt hier € 5,50.
 
 

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Geschäftsordnung
 
§2c Neu Abs. 8
Einzelne oder Gesamtausgaben können dem Geschäftführer übertragen werden.
 
§2e Änderung der DM-Werte in € -Werte in Verhältnis 1/2
 
§4 Abs. 2a Fahrtkosten von alt DM 0,52 in neu € 0,30
Spesen von alt DM 40,00 in neu € 20,00
 
§5 Änderung der DM-Werte in € -Werte in Verhältnis 1/2
mit Diskussion der ggf. neuen Höhen




Quelle PHCG


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