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Offener Brief zum Thema: Skandalöses Sichtungsverfahren des PHCG zur Auswahl des Nationalteams für die APHA Youth World Games 2004
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Uns erreicht am Mittwoch ein Offener Brief an die frisch gewählte PHCG-Präsidentin. Thema ist das Auswahlverfahren für das Nationalteam, das zum Debut der Youth World Games in diesem Jahr in die USA fahren soll.

 

An die Präsidentin des PHCG
Sabine Gresens
Nordring 52
64564 Moerfelden-Walldorf - 30. März 2004

Offener Brief zum Thema: Skandalöses Sichtungsverfahren des PHCG zur Auswahl des Nationalteams für die APHA Youth World Games 2004

Sehr geehrte Frau Gresens,

vorab eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

a)     Die Sichtung fand unter äußerst fragwürdigen Bedingungen statt.

b)     Die Richter beachteten in vielen Punkten weder das APHA Rule Book noch allgemeine ethische Grundsätze des Richterwesens, z.B. bei Befangenheit das Richten abzulehnen.

c)      Die beiden erfolgreichsten Youth-Reiterinnen des PHCG der vergangenen drei Jahre, Katja Zinke und Lisa Büscher-Pfohl, wurden nicht nominiert.

Doch jetzt eine ausführliche Darstellung der Ereignisse:

Am 07. März 2004 wurde vom PHCG auf der Sunray Ranch in Bergkamen die Sichtung der Jugendlichen zu den Youth World Games durchgeführt. Anwesend als Offizielle des Vorstands waren

-          Sie selbst,

-          der 1. Vizepräsident, Manfred Holberg,

-          der 2. Vizepräsident, Futurity Manager und Vertreter des PHCG im DOKR, Günter Bayer, und

-          der mit der Durchführung der Veranstaltung betraute Vorsitzende der Schiedskommission, Karl-Heinz Schmidt.

Das Gremium, das die Leistungen der Jugendlichen bewerten sollte, bildeten:

-          Birgit Bayer (APHA-approved judge)

-          Heiko Keuchel (APHA-approved judge)

-          Monika Hagen (Vorsitzende der Regionalgruppe Bayern, keine Qualifikation als Richterin)

Der Einladende, Kai Uwe Solbach, war nicht erschienen.

Laut Einladungsschreiben vom 27.02.2004 sollte das Team, das in den Disziplinen Showmanship, Horsemanship, Reining und Barrel Race antreten wird, aufgestellt werden. Entscheidungskriterien für die Auswahl waren laut Informationsschreiben vom 05.02.2004, wie die Jugendlichen ihnen fremden Pferde und sich selbst präsentieren und ihr jeweiliges Abschneiden in der Turniersaison 2003. Gemäß Einladungsschreiben vom 27.02.2004 war Showkleidung vorgeschrieben. Die „Qualifizierten“ sollten im Anschluss an die Veranstaltung bekannt gegeben werden und dies war auch so.

Ungeeignete Pferde

Am Tag des Wettbewerbs erschienen mehr als 20 Jugendliche, die zum größten Teil für mehrere Disziplinen genannt hatten. Die genauen Zahlen über Teilnehmer und Pferde sind mir nicht bekannt, da zu keinem Zeitpunkt Starterlisten oder etwas Ähnliches veröffentlicht wurde. Da im Vorfeld keine Qualifikation irgend einer Art von den Jugendlichen verlangt wurde, gingen auch solche an den Start, die vom Leistungsstand her als Reitanfänger bezeichnet werden können.

Hieß es im Informationsschreiben (05.02.2004) noch, den Jugendlichen werden vom PHCG Pferde zur Verfügung gestellt, wurde in der Einladung zur Sichtung (27.02.2004) darum gebeten, wenn möglich, das eigene Pferd mitzubringen. Dies taten dann zwei oder drei Jugendliche, die erst vor Ort erfuhren, dass sie die Pferde nicht selber vorstellen durften, sondern den anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen sollten. Erst nach Einspruch der Pferdebesitzer wurde deren Boxenmiete durch den PHCG übernommen. Vier weitere Pferde wurden von anderen an der Veranstaltung beteiligten Personen mitgebracht, ca. fünf Schulpferde vom Anlagenbesitzer, Albert Schulz, zur Verfügung gestellt.

Somit standen etwa 12 Pferde mit extrem ungleichen Leistungsständen zur Vorstellung in den o.a. sehr verschiedenartigen Disziplinen bereit. Nicht alle Pferde waren gesund oder in irgend einer Weise auf die Prüfung vorbereitet. Ein Pferd hatte ein zugeschwollenes Auge und trug nur ein Eisen, andere waren nass vom Regen, in dem sie kurz zuvor noch auf dem Paddock gestanden hatten und entsprechend schmutzig.

Schwierigste Bedingungen

Um den Umgang mit fremden Pferden beurteilen zu können, sollte jeder Jugendliche je Disziplin zwei Pferde vorstellen. Dieser Grundsatz wurde in Showman- und Horsemanship eingehalten, in Reining aufgehoben, d.h. hier gab es nur eine Chance. Zudem durfte, angesichts der geringen Zahl zur Verfügung stehender Pferde, jeder Jugendliche nur in zwei Disziplinen antreten.

Dennoch ergeben sich bei 20 Startern und zwei Starts je Disziplin, 80 Starts für etwa 10 Pferde, denn nicht alle Pferde waren in jeder Disziplin einsetzbar. War dies ein Wettbewerb oder Tierquälerei?

Die Pferde wurden den Vorstellern vor Beginn der Disziplin zugelost. Das Losglück entschied also darüber, ob jemand ein gesundes oder krankes, ein Pleasure- oder Reiningpferd, ein gelassenes oder aufgeregtes Pferd erhielt. Den Teilnehmern wurden etwa 15 Minuten zugestanden, um sich mit den Pferden auf die Prüfung vorzubereiten. In der Showmanship gab es mehr Starter als Pferde, deshalb stand nicht allen Jugendlichen ein Pferd zur Vorbereitung zur Verfügung. In der Prüfung wurde dann hintereinander weg gestartet, und die Pferde wurden entsprechend durchgereicht, bis zwei Durchgänge beendet waren. Das heißt, Jugendliche stellten Pferde vor, mit denen sie sich gar nicht vorbereitet hatten. Wenn außerdem die sehr unterschiedlichen Ausbildungsgrade und Leistungsstände der Pferde bedacht werden, wird deutlich, wie schwierig die Bewertung der von den Teilnehmern gezeigten Leistungen war.

Was wurde bewertet?

Wenn die Präsentation fremder Pferde verlangt wird und beurteilt werden soll, ist es sicher einerseits aufschlussreich und andererseits zur Wahrung der Sorgfaltspflicht den Pferdebesitzern gegenüber unerlässlich, die Jugendlichen während der Abreite- und Vorbereitungsphasen zu beobachten. Dies wurde von den Richtern nicht wahrgenommen, sondern sie nutzten diese Phasen für Pausen. So konnte beispielweise ein Jugendlicher beim Abreiten für die Horsemanship sein Pferd um die Zirkel jagen, ohne dass eingeschritten wurde. Dieses Pferd konnte später nicht mehr eingesetzt werden.

Richten ohne Grundlage

Um die Leistungen der Jugendlichen in irgend einer Form gegeneinander bewerten zu können, muss ein allgemeingültiges Regelwerk zugrunde gelegt werden. Gemäß § 6 der Satzung des PHCG, ist der „... PHCG ... Regional Club der American Paint Horse Association, Fort Worth, Texas. Er sieht sich in dieser Organisation eingebunden ...“ Zwei der Richter sind offiziell von der APHA anerkannte Richter, was liegt da näher, als das APHA Rule Book als Grundlage der Richterentscheidungen anzusehen?

Danach stehen die nachfolgend aufgezählten Tatsachen im Widerspruch zum APHA-Regelwerk:

  1. Die Richter waren nicht entsprechend des Rule Books gekleidet und somit nicht als Richter zu erkennen. (JU-000. Judge Rules und Regulations. E. Appropriate Attire)
  2. Eines der zu reitenden Pferde war ein Hengst. In Youth-Klassen dürfen laut APHA keine Hengste geritten werden. (YP-080.B)
  3. Die Startenden und Pferde wurden zu keiner Zeit mit Startnummern oder Ähnlichem gekennzeichnet. Wie also konnten zum Beispiel in der Showmanship, wo wie oben beschrieben, die Pferde durchgewechselt wurden, die Richter sicher sein, welche Jugendliche sie gerade bewerteten, denn mit Sicherheit waren nicht alle Teilnehmer dem Richtergremium persönlich bekannt.
  4. Es wurden zu keiner Zeit Starterlisten veröffentlicht. Dies macht es für Außenstehende unmöglich nachzuvollziehen, wer, wann, welches Pferd vorstellte.
  5. Im Gegensatz zur Showman- und Horsemanship-Prüfung wurde in der Reining-Prüfung keine Pattern durch Aushang angekündigt. Die zu reitende Aufgabe wurde von der Richterin Birgit Bayer frei erfunden und eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung mündlich bekannt gegeben. Und das, obwohl das APHA Rule Book spezielle vereinfachte Reining Pattern für Jugendprüfungen vorsieht.
  6. Richter der APHA dürfen keine Pferde richten, die in ihrem Besitz sind oder die von ihnen trainiert und/oder geshowt werden. Dies trifft jedoch im Fall von Birgit Bayer für die Pferde BB Sugar Olena (Besitzerin), Painted Poco Paul (Training + Showing) zu. (JU-000. 5. Conflict of Interest.)
  7. Richter der APHA dürfen keine Personen richten, zu denen sie verwandtschaftliche oder geschäftliche Beziehungen unterhalten. Drei der vorstellenden Jugendlichen sind (Carina Freter, Yasmine Qualmann, Astrid Schmitz) und einer war Reitschüler (Lisa Büscher-Pfohl) bei Birgit Bayer. Ihre

Familien haben von der Familie Bayer Pferde gekauft, waren (Freter, Büscher-Pfohl) oder sind Einsteller (Qualmann, Schmitz), ließen (Freter, Büscher-Pfohl) oder lassen (Qualmann, Schmitz) ihre Pferde von ihr trainieren und showen. (JU-000.5)

Die Summe der Regelverletzungen macht deutlich, dass nicht nach APHA Rule Book gerichtet wurde. Unklar ist, ob überhaupt irgendwelche, geschweige denn objektive Bewertungskriterien zu Grunde gelegt wurden oder ob persönliche Vorlieben des Richtergremiums den Ausschlag für die Qualifikation gaben.

Persönliche Interessen der Richtenden

Leider kann ich nicht zu allen nominierten Jugendlichen eine Aussage treffen, da es keine Starterlisten gab und mir nicht alle persönlich bekannt sind. Fakt ist jedoch, dass drei Jugendliche, die zur Zeit Reitunterricht bei Frau Bayer nehmen und deren Familien gute Kunden sind, in der Sichtung starteten. Alle drei wurden nominiert: Astrid Schmitz für Reining, Yasmine Qualmann als zweite Ersatzreiterin für Reining, Carina Freter als Ersatzreiterin für Horsemanship. Obwohl die Jugendlichen nur in zwei Disziplinen antreten durften, wurden Carina Freter drei Chancen eingeräumt. Sie durfte in Showmanship, Horsemanship und Barrel Race starten. Zudem startete sie zweimal auf einem Pferd (Painted Poco Paul), das von Birgit Bayer trainiert und geshowt wird.

Frau Bayer hätte sich einen Gefallen getan, wenn sie darauf verzichtet hätte, dem Richtergremium anzugehören, um den Jugendlichen die Gelegenheit zu geben, unter fairen Bedingungen diese Auszeichnung zu erwerben.

Qualifikation ohne im Vorfeld nachgewiesene Leistungen

Eine weitere Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Jugendlichen sollte – wie erwähnt – „das Abschneiden in der Turniersaison 2003“ (Informationsschreiben vom 05.02.2004) sein. Wesentlich für die Entscheidungsfindung kann dies nicht gewesen sein, wenn bedacht wird, dass die für die Reining nominierte Jugendliche Astrid Schmitz noch nie an einer APHA-approved Reiningklasse teilgenommen hat und darüber hinaus auch keine nennenswerten Erfolge in anderen Reiningwettbewerben erzielte. Demgegenüber stehen Jugendliche wie Katja Zinke und unsere Tochter, Lisa Büscher-Pfohl, die seit drei Jahren die Youth-Klassen in ihren Spezial-Disziplinen beherrschen, und darüber hinaus auch in Open-, Futurity- und Maturity-Klassen hervorragende Ergebnisse erzielen. Beide waren mehrfach Mitglieder ihrer Regionalgruppenteams, Katja Zinke sogar Mitglied der deutschen Nationalmannschaft beim Nation Cup auf der EM in Aachen. Sie wurden nicht einmal als Reservereiter nominiert.

Ergebnis nicht mehr änderbar

Die von mir geführten Gespräche mit Beteiligten und Verantwortlichen des PHCG und die Vorlage dieses Briefes in wesentlichen Bestandteilen wurden vom Vorstand des PHCG ignoriert.

Ich kann also feststellen, dass ein Gremium aus drei Personen,

-          von der eine als befangen anzusehen ist,

-          eine weitere, von der Befangenheit der ersten Person wusste, aber nicht einschritt (Warum?),

-          einer Ditten die keinerlei richterliche Qualifikation besitzt,

-          auf einer Veranstaltung, die mangelhafter nicht organisiert sein konnte

-          nach Kriterien, die nicht nachvollziehbar sind,

Entscheidungen traf, die die Verantwortlichen im Vorstand des PHCG nicht revidieren wollen.

Reflexion des richterlichen Handelns

An dieser Stelle muss ich feststellen, dass es nicht mein Anliegen ist, dass unsere Tochter in diese Mannschaft aufgenommen wird. Im Gegenteil, sie möchte nichts mehr damit zu tun haben. Vielmehr geht es mir um weit Wichtigeres: Wer die an diesem Tag gezeigten Leistungen höher bewertet als die im Vorfeld erzielten Erfolge - wobei hier die Differenz zwischen der für Reining nominierten Astrid Schmitz und unserer Tochter Lisa Büscher-Pfohl kaum größer sein könnte - der unterstellt unserer Tochter, dass sie das ihr zur Verfügung gestellte Pferd nicht nur miserabel vorgestellt, sondern es sogar inkorrekt behandelt hat. Dies war nicht der Fall! Dieses Pferd war, nachdem es von unserer Tochter vorgestellt wurde, in so gutem Zustand, wie es angesichts der Strapazen des Tages nur sein konnte. Lisa hat ihm bewusst nichts abverlangt, das es in seinem Zustand nicht mehr oder nur sehr schwer hätte erbringen können. Ich erwarte insbesondere zu diesem Punkt eine Stellungnahme der Verantwortlichen im PHCG.

Bruno Pfohl

 

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