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Paint-Bred Registry und One-Paint-Parent Rule sind die wichtigsten Themen auf der APHA Convention in Milwaukee (by wittelsbuerger.com)
 

Vom 2. bis zum 4. Oktober werden sich im Four Points Sheraton in Milwaukee, Wisconsin, die APHA Directors  und Mitglieder treffen, um die Anträge zu Regeländerungen zu entscheiden, die von weitreichender Bedeutung für Eintragungen und Shows sein werden.

 

Die wichtigsten Entscheidungen werden sein:
Aufbau einer “Paint-Bred” Registry
Annahme einer  “One-Paint-Parent” rule
Erweiterung um die  “Working Ranch Horse Competition”
Änderung der Alterstufen der Amateur Division
Einrichtung einer “Novice Youth Division”
Veränderung der Sruktur des Executive Committee
Erweiterung der „Unsportsmanlike Conduct-Regelungen.

 

Paint-Bred Registry

Die Errichtung einer Paint-Bred Registry wird vorgeschlagen, um alle diejenigen Pferde als nicht-regulären Paint Horse eintragen zu können, die nicht die Anforderungen (color rule, rg-110) für eine Eintragung als reguläres Paint Horse erfüllen, aber dennoch einen Paint Horse-Elternteil haben und einen Quarter Horse, Jockey Club Horse oder Paint Horse-Elternteil.

 

Genauso, wie es jetzt bereits bei den Breeding Stocks gehandhabt wird, wären diese Pferde von Turnierklassen etc. mit regular Paints ausgeschlossen und würden auch nicht die Privilegien der regular Paints haben.

 

Unter der Voraussetzung, die APHA Directors stimmen dieser Änderung zu, könnten Besitzer solcher Paints, die nicht in das reguläre Zuchtbuch aufgenommen wurden, aber mindestens einen Paint Horse-Elternteil haben, anhand aktueller Photos, der Rückgabe des Breeding Stock-Papieres und einer gebühr von US$ 20.- ein auf dieses Paint Bred-registry ausgestelltes, neues Originalpapier anfordern.

 

Diese Umgruppierung ist aber keine Pflicht. Besitzer von Breeding Stocks, die dieses nicht wünschen, können weiterhin in der BS-Gruppe verbleiben.

 

Übrigens: Von allen in 2002 eingetragenen Paint Horses hatten 52% zwei Paint-Elternteile, 47% einen Paint-Elternteil und 1% waren Crop Outs, hatten also Quarter Horse-Eltern.

 

 

One-Paint-Rule

In Zusammenhang mit der Paint Bred-Registry wird über die One-Paint-Rule entschieden, die für eine Eintragung als reguläres Paint Horse mindestens einen Paint Horse- oder einen Paint Registry-Elternteil macht.

 

Damit wäre es nicht mehr möglich, farbige Crop Outs als reguläres Paint eintragen zu lassen. Diese Crop Outs würden dann nur noch als Breeding Stock eingetragen werden können.

 

Das würde aber auch bedeuten, dass Breeding Stocks, die mindestens ein Paint als Elternteil haben, dringenst in das neue Paint Bred-Registry wechseln sollten. Ansonsten wäre jedes Fohlen von diesen Pferden nicht mehr berechtigt, als reguläres Paint Horse eingetragen zu werden.

 

 

Erweiterung um die  “Working Ranch Horse Competition”
Nach der populären Einführung der Versatility Ranch Horse Competition der AQHA will auch die APHA mit der Working Ranch Horse Competition dabei sein. Diese soll allerdings nur aus vier Teilen bestehen: Stock Horse Pleasure, Stock Horse Versatility, Working Stock Horse und Stock Horse Reining.

 

 

Änderung der Alterstufen der Amateur Division

Bei ausreichender teilnehmerzahl ist es bisher möglich, die Amateurklassen in folgende Altersgruppen aufzuteilen: 19 to 34 und 35 and over.

Dieses soll jetzt geändert werden in 19 to 44 und 45 and over oder 19 to 39 und 40 and over.

 

Einrichtung einer “Novice Youth Division”

Ähnlich wie bei der AQHA und den bestehenden Novice-Klassen will die APHA auch die Novice Youth-Klassen einführen, also „Einsteigerklassen“ für Jugendliche. Voarsusetzung soll sein, dass die Jugendlichen nicht mehr als 20 APHA-Punkte oder 50 APHA-Novice-Punkte erreicht haben.

 

 

Unser Kommentar

 

Als ob die Breeding Stock-Besitzer nicht schon frustriert genug wären, nicht in den regulären Turnierklassen starten zu können, würde mit der Paint Bred-Registry zunächst eine Zwei-Klassen-Breeding Stock-Welt eingeführt.

 

Die Breeding Stock-Registry für diejenigen Pferde, die nicht mindestens einen Paint-Elternteil haben (z.B. Crop Outs aus zwei Quarter Horse-Eltern, einem QH und einem Vollblut oder zwei Vollblütern) und die neue Paint Bred-Registry, wo zumindest einer der Eltern ein „echtes“ Paint ist.

 

Das vorausgesetzt, würde logischerweise den Turnierkatalog für Paints um einen großen Teil erweitern: Klassen für reguläre Paints, Klassen für Breeding Stocks und Klassen für die Paint Bred-Registry.

 

Wo liegt da der Sinn?

Eventuell in der noch entfernten Zukunft. Man erinnere sich – vor nicht allzu langer Zeit gab es eine breit angelegte Mitgliederbefragung der AQHA, wie viel weiße Abzeichen einem Quarter Horse zuzumuten seien. Daraufhin wurden die Weißregelungen für die Eintragung eines QH etwas gelockert.

 

Würden in weiterer Zukunft alle nicht-regulären Paints in das neue Paint Bred-Registry übergehen, bestünde die Breeding Stock-Registry faktisch nur noch aus Crop Outs, also Pferden aus zwei Quarter Horses, die für ein Quarter Horse zuviel, aber für ein reguläres Paint Horse zuwenig Weiß haben.

 

Würde dann die AQHA ihre Weißgrenzen weiter lockern, könnten die Breeding Stocks dann als Quarter Horse eingetragen werden und die Breeding Stock-Registry langsam, aber sicher geschlossen werden, denn alle anderen nicht-regulären Paints hätten mindestens einen Paint-Elternteil und wären somit im Paint Bred-Registry.

Die Breeding Stocks, die noch aus zwei Vollblütern kämen, könnte man dabei gelassen vernachlässigen.

 

Ist das die Intention?

Angesichts der One-Parent-Rule bleiben keine anderen Überlegungen offen, und die Formulierungen sind eindeutig – keine Crop Outs mehr in den regulären Paint Klassen etc.

 

Damit würde die APHA den Fokus der Paint-Zucht auf „reine“ Paints legen, also den Quarter Horse- und Vollblut-Einfluß durch Crop Outs sukzessive verringern.

 

 

 

 

 

 

 

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