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Pferdesteuer-Urteil: Hessischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet zugunsten der Stadt Bad Sooden-Allendorf
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Warendorf (fn-press). Der Hessische Gerichtshof in Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gestern gab das Gericht bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden.

Zehn Pferdehalter (Reitverein, Pferdebetrieb, Turnier- und Freizeitreiter, Besitzer eines Therapie-, Holzrücke- und Gnadenbrotpferdes sowie ein Züchter) aus Bad Sooden-Allendorf hatten gemeinschaftlich mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor genau zwei Jahren hatte Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen, die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt.

Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich für gesetzeskonform. Allerdings werden all jene Pferdehalter von der Steuer ausgenommen, deren Pferde „nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung“ eingesetzt werden. Steuerpflichtig hingegen ist „das Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung“, so der Satzungstext. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Damit sind Schulpferde für den Reitunterricht im Verein oder Pferdebetrieb erfasst.

Mit großer Enttäuschung reagierte die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Entscheidung des Hessischen Gerichtshofs. Generalsekretär Soenke Lauterbach erklärte: „Wir hatten darauf gehofft, dass das Gericht den Argumenten gegen die Pferdesteuer folgt. Leider ist dies nicht der Fall. Wir geben den Kampf gegen die Steuer aber nicht auf und werden weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen.“ Nun gelte es, die Ausführungen des Gerichts detailliert auszuwerten und über den konkreten Fall in Bad Sooden-Allendorf hinaus Schlüsse für weitere Strategien zu ziehen, so Lauterbach. Die FN wird weitere Rechtsmittel prüfen.

 

Leserbrief aus Bad Sooden-Allendorf:

Hallo, liebe Pferdefreunde,

pünktlich noch zu Weihnachten der Schlag in die Magengrube! Mit Zeitungsmeldung vom 18. Dez. 2014 : ”Die Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgewiesen”. Somit haben hier vor Ort die Pferdebesitzer die Pferdesteuer-Zahlungspflicht. Seit 01. Jan. 2013 ist diese Steuer in Kraft, die Zahlungspflicht wurde aber bis zum o. g. Urteil ausgesetzt und nunmehr müssen die Pferdehalter der Stadt Bad Sooden-Allendorf also für 3 Jahre zahlen, die Nachzahlungen von 2013 und 2014 sowie bald die Vorauszahlung für 2015. Der Untergang des Abendlandes ist vorprogrammiert, nur so kann man diesen Zustand bezeichnen. Ausgenommen von der Steuer sind nur die Pferdehalter, die nachweislich Pferde zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung einsetzen.

Somit hatte ich als Heilpraktikerin für Mensch und Pferd sowie Therapeutin für die tiergestützte Intervention und Pädagogik, bereits im Vorfeld meine Ausbildungen und Fortbildungen beweisen und nachweisen können, d. h. meine eigene kleine Pferdegruppe ist somit steuerbefreit worden und auch die Pferde, welche an meinem Hof in der sog. “Intensivpflege-Station” aufgenommen worden sind oder noch aufgenommen werden, diese unterliegen nicht der Steuerpflicht. Die Intensivpflege habe ich sozusagen gezwungenermaßen in diesem Zusammenhang für alle chronisch oder akut erkrankten Pferde eingerichtet, oder auch für Pferde mit Bewegungseinschränkungen oder auch für die kontrollierte Fohlenaufzucht (Absetzer, Jährlinge). Will heißen die Hufrehe, Arthrose, Spat, Arthritis, Mauke, Phlegmone, PSSM, Sarkoide, Ekzem, Staub-Allergie, allgemeine Unverträglichkeiten, Probleme mit den Zähnen, Hufgeschwüre, Rentnerpferde usw. etc. das sind für unsere Intensivpflege keine Fremdwörter. Hier wird ggf. auch Hand in Hand mit den Veterinärmedizinern zusammen gearbeitet. Neben einem befristeten oder unbefristeten Einstellvertrag wird gesondert ein Intensivpflege-Vertrag ohne Aufpreis (evtl. Materialkosten nach Verbrauch) abgeschlossen, die Stadt erhält eine Kopie davon und so ist diese Angelegenheit “im Rahmen meiner Berufstätigkeit”. Natürlich sind Neider zu erwarten, aber, ich bin der Meinung ich habe hier viele Jahre und auch viel Geld in meine Aus- und Fortbildungen investiert und letztlich auch der Neubau 2009 einer vorbildlichen Anlage mit einer Investition von locker 400.000 Euro, da steht mir einfach eine Befreiung von dieser unsinnigen Steuer zu. Ansonsten können wir hier nämlich, ganz krass ausgedrückt, einpacken! Die gesamte Vorsteuer in Höhe von ca. 80.000 Euro könnten wir nämlich nicht zurück zahlen!

Kurz noch erwähnt, wir suchen für die selbständige Betreibung unserer Anlage nun einen Profi oder Absolvent aus dem Pferdewesen (Trainer, Züchter, Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister, Therapeut oder dergl.), da ich langsam aber sicher an meinen Ruhestand denken muss und unsere Tochter seinerzeit zwangsläufig und nunmehr in einer anderen Richtung beruflich orientiert ist und den Betrieb wider Erwarten nicht übernehmen kann und will. Wir haben dafür bestes Verständnis!

Freundliche Grüße aus der 1. Deutschen Pferdesteuerstadt sendet Doris Stephan www.hainsmühle.de




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