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Blick über den Tellerrand: LPO-Durchführungsbestimmung bezüglich Impfschutz angepasst/ Reitabzeichen werden ab 2013 für Deutsches Sportabzeichen anerkannt
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Reitabzeichen werden ab 2013 für Deutsches Sportabzeichen anerkannt

Frankfurt (fn-press). Wer ab dem 1. Januar 2013 ein Deutsches Sportabzeichen (DSA) macht, kann sich für den DSA-Teil Koordination sein Deutsches Reitabzeichen (DRA) oder das FN-Sportabzeichen Reiten anrechnen lassen. Zu seinem 100sten Geburtstag wird das Sportabzeichen reformiert. Dazu gehört das Angebot des Deutschen Olympischen Sportbundes (dosb), sportartspezifische Leistungsabzeichen der Mitgliedsorganisationen auf das Sportabzeichen anzurechnen. Der Antrag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wurde nun positiv beschieden, so dass man ab 2013 mit Reiten einen Teil des Sportabzeichens ablegen kann. Dazu muss das FN-Reitabzeichen oder FN-Sportabzeichen Reiten in dem Kalenderjahr abgelegt werden, in dem auch das DOSB-Sportabzeichen erworben wird.

Neu ab 1. Juni: LPO-Durchführungsbestimmung bezüglich Impfschutz angepasst

Warendorf (fn-press). Noch bevor die neue LPO im kommenden Jahr in Kraft tritt, wurden jetzt schon die Durchführungsbestimmungen bezüglich des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektionen angepasst.

Ab 1. Juni 2012 gilt: Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten beiden ist ein Abstand von mindestens 28 bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal sechs Monaten (plus 21 Tage) nach der zweiten Impfung durchzuführen. Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tage (bis einschließlich 31. Dezember 2012 im Abstand von sieben Monaten + 21 Tage) durchzuführen. Eine Teilnahme am Turnier ist möglich, wenn bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage oder bei Wiederholungsimpfungen sieben Tage nach der letzten Impfung vergangen sind. Ganz neu: Ein Pferd ist bei fehlender Grundimmunisierung auch dann startberechtigt, wenn das Pferd in den letzten drei Jahren nachweislich einer regelmäßigen Impfung im Abstand von sechs Monaten + 21 Tage (bis einschließlich 31. Dezember 2012 im Abstand von sieben Monaten + 21 Tage) unterzogen wurde.

Neben der Impfung gegen Influenzaviren wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektion empfohlen. Eine ordnungsgemäße Impfung gegen Tetanus wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Die Kontrolle des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektionen erfolgt durch den Turniertierarzt anhand der Eintragungen in den Pferdepass. Diese Kontrolle kann bei der Anreise zum oder jederzeit während des Turnieres erfolgen. Zusätzlich kann aus wissenschaftlichen Gründen Blutproben genommen werden. Eintragungen über Verstöße sind im Pferdepass in der Seiten der Impfung vom kontrollierenden Tierarzt vorzunehmen.







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z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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