Warendorf
(fn-press). Genau ein Jahr nach Einführung der Anti-Doping-
und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) hat der Beirat Sport der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heute ein überarbeitetes
Regelwerk verabschiedet. Mit den Änderungen der ADMR, die
ab dem 28. April gültig sind, nahm die FN auch eine geringfügige
Angleichung an die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI)
vor.
„Unser Ziel
war es schon, uns so gut wie möglich an die FEI anzupassen“,
sagte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau. Allerdings, betonte
der Präsident, halte die FN an dem Leitgedanke fest, dass
Pferde im Wettkampf frei von wirksamen Substanzen sein müssen.
Motiviert durch den Wunsch, nationales und internationales Reglement
anzugleichen, ließ die FN einige wenige Ausnahmen zu. „Das
Wohl des Pferdes darf natürlich nicht vernachlässigt
werden“, so Graf zu Rantzau. Bedingt durch die strukturellen,
ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, schloss
er aber eine weitergehende Anpassung an die FEI-Regeln derzeit
aus.
Ab
dem 28. April dürfen Stuten mit dem Rossehemmer Chlormadinonacetat
und Pferde mit Omeprazol, das zur Vorbeugung von Magengeschwüren
eingesetzt wird, auch während eines Turniers behandelt werden.
Zugelassen wurden zudem Homöopathika ab einer Konzentration
von D7 und Pilzmittel zur äußerlichen Anwendung. Ergänzend
wird disziplinübergreifend der Einsatz von Lärmschützern
bei Hallenturnieren erlaubt. Bislang waren diese nur beim Fahren
und Voltigieren zulässig. Eine Angleichung an die FEI erfolgte
auch beim Einsatz von Nasennetzen. Hier gelten bei deutschen Turnieren
jetzt die gleichen Regeln wie international, das heißt,
dass beispielsweise bei Springpferden jetzt auch national diese
so genannten „Nose Cover“ sowohl auf dem Vorbereitungsplatz,
wie im Wettkampf eingesetzt werden dürfen