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Neues Hufbeschlaggesetz:
Neues Gesetz soll mehr Qualität bringen
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Berlin (fn-press). Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Deutsche Bundestag in Berlin Mitte Februar ein neues Hufbeschlaggesetz beschlossen. „Wir haben rechtliche Klarheit geschaffen und sorgen nun für ein einheitliches, hohes Niveau in der Hufbehandlung“, so Dr. Wilhelm Priesmeier (Rahden), Tierschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ebenfalls für das neue Gesetz ausgesprochen.


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Das zum kommenden Jahr in Kraft tretende Gesetz löst eine Regelung aus dem Jahr 1940 ab. „Eine Neufassung war überfällig“, so Priesmeier. So haben sich die Rolle des Pferdes und damit auch Hufbearbeitung und –pflege in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend geändert. Neben dem Hufbeschlag mit Eisen spielt heute auch die Barhufpflege eine wichtige Rolle. Dieser Bereich der Hufpflege war bislang gesetzlich nicht geregelt. „Es ist im Laufe der Jahre eine Art Grauzone entstanden, in der sich viele gute Fachleute, aber leider auch einige unzureichend ausgebildete Personen betätigt haben“, fasst Priesmeier zusammen.

Durch das neue Gesetz wird, so Priesmeier, ein einheitliches, hohes Qualitätsniveau in der Hufbehandlung gewährleistet, sei es Beschlag, sei es Barhuforthopädie und –pflege. Fortan ist die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied Voraussetzung für jede gewerbliche Verrichtung am Pferdehuf. Gesetzeskritiker aus dem Bereich der Barhufpfleger hatten in dem neuen Gesetz eine Einschränkung ihrer beruflichen Zukunft befürchtet. Dieser Kritik hielt Dr. Priesmeier entgegen: „Wir haben durch eine angemessene Übergangsfrist für Planungssicherheit gesorgt. Außerdem erhalten alle bereits als gewerbliche Hufpfleger tätigen Männer und Frauen einen erleichterten Zugang zu den erforderlichen Qualifikationen. Auch besteht in Zukunft die Möglichkeit, über die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied hinaus weitere Qualifikationen in der Hufbehandlung zu erlangen und mit diesen zu werben.“

Dr. Priesmeier/T.H.

Quelle EWU

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